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    TÜV-Verband  434  0 Kommentare Elektro-Tretroller mit Augenmaß regulieren

    Berlin (ots) -

    +++ Versicherungspflicht führt zu Mitnahmeverbot in Bussen und Bahnen
    +++ Elektronik und Stromspeicher sollten vor Markteinführung geprüft
    werden
    +++ Neue Verordnung regelt Teilnahme von "Elektrokleinstfahrzeugen"
    am Straßenverkehr

    Der TÜV-Verband (VdTÜV) fordert, Kleinstfahrzeuge wie
    Elektro-Tretroller (E-Scooter) mit Augenmaß zu regulieren.
    "Elektro-Tretroller sind Teil des zukünftigen Mobilitätsmixes in
    unseren Städten und sollten so flexibel und praktikabel wie möglich
    reguliert werden", sagte Richard Goebelt, Bereichsleiter Mobilität
    beim TÜV-Verband. Im Mittelpunkt sollte dabei die Sicherheit der
    Verkehrsteilnehmer stehen. Im aktuellen Entwurf der "Verordnung über
    die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" (eKFV)
    ist unter anderem eine Versicherungspflicht für E-Scooter vorgesehen.
    Damit würden sie rechtlich Kraftfahrzeugen gleichgestellt. Nutzer von
    Elektro-Tretrollern dürften die Fahrzeuge dann nicht mehr im
    Öffentlichen Personennahverkehr transportieren. "Ein Mitnahmeverbot
    in Bussen und Bahnen widerspricht dem Mobilitätsgedanken von
    E-Scootern", sagte Goebelt. "Roller mit Elektromotor sind eine
    sinnvolle Ergänzung zu anderen Verkehrsmitteln, um kürzere Distanzen
    in einem urbanen Umfeld zurückzulegen." Daher sollte eine Mitnahme in
    Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen oder auch Nah- und Fernverkehrszügen
    grundsätzlich möglich sein.

    Die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) regelt, unter
    welchen Voraussetzungen so genannte Elektrokleinstfahrzeuge künftig
    im Verkehr genutzt werden dürfen. Sie erfasst Fahrzeuge wie
    Elektro-Tretroller oder Segways, die über eine Lenk- oder Haltestange
    verfügen, bis zu 20 km/h schnell sind und nicht mehr als 50 Kilogramm
    wiegen. Elektro-Skateboards oder so genannte Hoover-Boards, die
    keinen Lenker haben und nur über das Gleichgewicht gesteuert werden,
    sind von der Verordnung nicht erfasst. Hier ist eine Erweiterung
    sinnvoll, damit die bereits im Handel erhältlichen Fahrzeuge nicht
    illegal bleiben. Dringenden Anpassungsbedarf sieht der TÜV-Verband in
    der Verordnung bei der Sicherheit der Elektronik und der Batterie.
    "Da bei E-Scootern in der Regel besonders leistungsfähige
    Hochenergiezellen zum Einsatz kommen, besteht ein erhöhtes Risiko,
    dass die Stromspeicher überhitzen oder andere Defekte entstehen",
    sagte Goebelt. Daher sollte die Verordnung Prüfungen für das
    Batteriemodul und die elektrische Sicherheit zwingend vorschreiben.
    Dabei könne sich der Gesetzgeber an den bewährten Regelungen für
    Elektrofahrräder orientieren.

    Im Grundsatz begrüßt der TÜV-Verband den Vorstoß des BMVI. Der
    Verordnungsentwurf schließt eine wichtige Lücke zwischen den bisher
    in der Mobilitätshilfeverordnung geregelten Kleinstfahrzeugen und
    erweitert den Geltungsbereich für Fahrzeuge, die im Zuge von
    multimodalen Verkehren insbesondere den innerstädtischen Verkehr
    entlasten und Verkehrsträger vernetzen können.

    OTS: VdTÜV Verband der TÜV e.V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/65031
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_65031.rss2

    Pressekontakt:
    Maurice Shahd
    Pressesprecher
    Verband der TÜV e.V.
    Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
    T +49 30 760095-320, E presse@vdtuev.de



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