checkAd

     1249  0 Kommentare Diesel-Skandal: Ende 2018 droht Verjährung bei VW, Audi, Seat und Skoda

    Wer einen abgasmanipulierten Diesel aus der Volkswagen Gruppe besitzt und seine Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen will, der muss sich beeilen. Denn zumindest in einigen Fälle droht die Verjährung, wenn man nichts unternimmt.

    Allerdings sind die Regeln nicht für alle Varianten gleich. Deshalb muss man differenzieren: Grundsätzlich haben geschädigte Diesel-Fahrer drei Möglichkeiten, sich gegen Fahrverbote und Wertverluste ihrer Fahrzeuge zu wehren. Je nachdem, welchen Weg sie wählen, gelten unterschiedliche Verjährungsfristen. 

    Gewährleistungsansprüche

    Diese Ansprüche richten sich gegen den Verkäufer des Autos - in der Regel also gegen den Händler. Sie können so begründet werden, dass die Abgasmanipulationen und ggf. auch ein inzwischen erfolgtes Software-Update dafür sorgen, dass das Auto nicht mängelfrei ist. Das OLG Köln hat kürzlich entsprechend entschieden. Die Verjährungsfrist richtet sich hier ausschließlich nach dem Zeitpunkt des Autokaufs. Für Gebrauchtwagen gilt ein Jahr Gewährleistungsfrist, für Neuwagen zwei Jahre. Danach ist ein Vorgehen an dieser Stelle nicht mehr möglich. Es bleiben jedoch noch weitere Optionen.

    Schadensersatzansprüche

    Offiziell bekannt wurde die mittlerweile als Dieselgate bekannte VW-Affäre im Herbst 2015. Für Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, jeweils zum Jahresende. Daher ist hier das Jahresende 2018 der entscheidende Stichtag, zumindest wenn es um Fahrzeuge aus dem VW-Konzern geht. Bei anderen Herstellern, die ebenfalls in der Diskussion stehen, können sich spätere Verjährungszeitpunkte ergeben.   

    Widerruf von Kredit- oder Leasingverträgen

    Die wohl besten Chancen gegen Wertverlust und Fahrverbot vorzugehen, haben alle, die den Kauf des Autos per Kredit und Leasing finanziert haben. Mehrere Gerichtsurteile bestätigen, dass die Finanzierungsverträge Formfehler beinhalten, die einen Widerruf auch Jahre nach dem Kauf ermöglichen. Ganz wichtig: Dieses Vorgehen ist für alle möglich, die ein Auto finanziert haben – unabhängig von Marke oder Motorenart. Somit können auch Besitzer von Fahrzeugen, die nicht aus der Volkswagen-Gruppe stammen, den Widerruf ihrer Finanzierung erklären. Hier gibt es keine Verjährungsfrist! Und das Beste: Hier sind auch die Kosten für einen Anwalt und eine Klage am niedrigsten. Denn selbst wer noch keine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann eine solche Police vor dem Widerruf des Autokredits noch abschließen. Doch Vorsicht: Nicht alle Rechtsschutzversicherungen kommen dafür in Frage.

     

    Betroffene Autobesitzer sollten individuell prüfen lassen, welche Möglichkeit für sie in Frage kommen und wo die Erfolgsaussichten am besten sind. Zudem gilt es abzuwägen, welche Kosten mit einem Vorgehen verbunden sind. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet die kostenlose und unverbindliche Prüfung der Ansprüche durch erfahrene Anwälte. Ergibt die Prüfung, dass gute Chancen bestehen, können Verbraucher ihre Ansprüche mit Hilfe dieser Anwälte umsetzen. Häufig übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten. Teilweise können diese Versicherungen sogar noch vor Beginn des Verfahrens abgeschlossen werden.

    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen


    Verfasst von Roland Klaus
    Diesel-Skandal: Ende 2018 droht Verjährung bei VW, Audi, Seat und Skoda Wer einen abgasmanipulierten Diesel aus der Volkswagen Gruppe besitzt und seine Ansprüche auf dem Rechtsweg geltend machen will, der muss sich beeilen. Denn zumindest in einigen Fälle droht die Verjährung, wenn man nichts unternimmt.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer