Fondsgebundene Rentenversicherungen: Marktwächter halten Basisinformationsblätter für nicht vergleichbar
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Sie sollen Verbrauchern Orientierung und Vergleichbarkeit liefern – die neuen Basisinformationsblätter (BIB) für kapitalbildende Versicherungen. Diesem Anspruch werden die Blätter aber nicht gerecht.
Zu diesem Ergebnis kommt das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hamburg nach Durchsicht von 26 Infoblättern. Die neuen Basisinformationsblätter (BIB) für kapitalbildende Versicherungen
erfüllen nicht ihr Ziel, Verbraucher sicher durch das Tarif-Dickicht zu führen und die Produkte vergleichbar zu machen. Das geht aus einer Untersuchung des Marktwächter-Teams der
Verbraucherzentrale Hamburg hervor. Die Verbraucherschützer haben sich dafür 26 BIB fondsgebundener Rentenversicherungen angeschaut.
"Um Produkte miteinander vergleichen zu können, müssen die BIB innerhalb einer Produktkategorie einheitlich gestaltet sein. Das ist bei den von uns untersuchten BIB leider nicht der Fall", sagt Sandra Klug, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. "Es bedarf klarer Vorgaben bezüglich des Informationsgehalts und der Transparenz. Transparenz bedeutet sowohl eine einheitliche Darstellungsweise von Zahlen und Statistiken als auch ein einheitlicher Sprachgebrauch."
Keine konkreten Zahlen und Leistungsdaten
Die Verbraucherschützer bemängeln außerdem die unpräzisen Angaben von Zahlen und Leistungsdaten der Verträge. "Die Angabe von Spannen etwa bei Kosten und Risikoklassen bietet den Verbrauchern keine ausreichende Orientierung. Nur anhand von konkreten Zahlen lassen sich Produkte adäquat vergleiche", so Klug weiter. In keinem der von den Marktwächtern untersuchten Blätter orientierten sich die angegebenen Zahlen und Werte genau an den Angaben des Musterkunden.
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"Um Produkte miteinander vergleichen zu können, müssen die BIB innerhalb einer Produktkategorie einheitlich gestaltet sein. Das ist bei den von uns untersuchten BIB leider nicht der Fall", sagt Sandra Klug, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. "Es bedarf klarer Vorgaben bezüglich des Informationsgehalts und der Transparenz. Transparenz bedeutet sowohl eine einheitliche Darstellungsweise von Zahlen und Statistiken als auch ein einheitlicher Sprachgebrauch."
Keine konkreten Zahlen und Leistungsdaten
Die Verbraucherschützer bemängeln außerdem die unpräzisen Angaben von Zahlen und Leistungsdaten der Verträge. "Die Angabe von Spannen etwa bei Kosten und Risikoklassen bietet den Verbrauchern keine ausreichende Orientierung. Nur anhand von konkreten Zahlen lassen sich Produkte adäquat vergleiche", so Klug weiter. In keinem der von den Marktwächtern untersuchten Blätter orientierten sich die angegebenen Zahlen und Werte genau an den Angaben des Musterkunden.
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