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    DAX-30-Analyse  1029  0 Kommentare Unsichtbare Datenschleudern auf DAX-30 Webseiten

    München (ots) - Seit mehr als fünf Monaten ist die
    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nun in Kraft. Grund genug einen
    Blick auf die DAX-30 Konzerne zu werfen. Obwohl die Homepage
    heutzutage das Aushängeschild ist und Datenschutzverstöße von jedem
    Außenstehenden sofort festgestellt, dokumentiert und abgemahnt werden
    könnten, hat die Consent-Management-Plattform Usercentrics
    (https://usercentrics.com/) bei der Analyse der DAX-30-Webseiten auf
    DSGVO-Konformität teils gravierende Mängel festgestellt.

    1. Massive Datenweitergabe an Dritte ohne Einwilligung

    Diverse Netzwerkanfragen von Dritten (englisch: third-party
    network requests) auf den analysierten Webseiten führen zu sofortiger
    Datenweitergabe von sehr persönlichen Userdaten wie zum Beispiel der
    IP-Adresse, einem User Identifier (z.B. Cookie), der Browser-Historie
    (z.B. auf welcher Seite man zuvor war, sog. Referrer) oder auch dem
    aktuellen Interesse des Nutzers (z.B. der aktuellen Website URL). Im
    Durchschnitt ergeben sich auf den DAX-30 Seiten pro Webseite 24
    Netzwerkanfragen an Dritte bevor der Nutzer seine Einwilligung
    erklärt hat. Spitzenreiter wurde eine Webseite mit 97 Anfragen.

    Die Datenweitergabe erfolgt oft durch das Nachladen externer
    Ressourcen wie Schriftarten, JavaScript oder Social Media Share/Like
    Buttons, die direkt beim Aufruf der Webseite Inhalte beziehungsweise
    eine Verbindung zu Externen aufbauen. Auch eingebettete Inhalte wie
    Social Media Feeds, Videos und Fotos oder Newsletter-Dienste, die
    nicht selbst gehostet werden, geben Daten weiter.

    Diese Tatsache scheint allerdings noch nicht bei den Unternehmen
    bekannt zu sein, denn nur eines der 30 Unternehmen bietet die Option,
    die Datenweitergabe an diese Dienste zu unterbinden.

    2. Unzureichende Informationspflicht

    Nutzer, deren Daten erhoben und verarbeitet werden, haben das
    Recht darüber umfassend informiert zu werden. In der
    Datenschutzerklärung muss beispielsweise die Haltezeit der Cookies
    sowie die Aufbewahrungsfrist der damit erhobenen Daten angegeben
    werden. Besonders detaillierte Informationen müssen im Falle von
    Profilbildung bereitgestellt werden. Obwohl die Informationspflicht
    in Deutschland auch schon vor der DSGVO im BDSG-alt verankert war,
    wird sie bei 12 der DAX-30-Unternehmen nach Meinung von Usercentrics
    unzureichend erfüllt.

    Hinzu kommt, dass die Texte in der Datenschutzerklärung zu
    Unklarheiten über die angewendete Auslegung der DSGVO führen. Die
    Aussage des Cookie-Banners, bei dem meist die Rede von Zustimmung
    ist, widerspricht häufig der in der Datenschutzerklärung gewählten
    Rechtsgrundlage der Datenerhebung und -verarbeitung (berechtigtes
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