BGH-Entscheidung: Makler dürfen gegen Honorar beraten
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Aktuelle gesetzliche Regelungen erlauben es Versicherungsmaklern, bei einem Tarifwechsel ihres Kunden in einer bestehenden privaten Krankenversicherung ein Honorar zu vereinbaren. Nach diesem Urteil
des Bundesgerichtshofs (BGH) zieht der Bund der Versicherten eine Nichtzulassungsbeschwerde in einem ähnlichen Fall gegen MLP zurück. Versicherungsmakler können ihre Kunden bei einem Wechsel des
Tarifs in der privaten Krankenversicherung gegen ein Honorar beraten. So hat es der Bundesgerichtshof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen I ZR 77/17). Der Bund der
Versicherten (BdV) zieht aufgrund dieser Entscheidung seine Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren zu dem Thema gegen MLP zurück.
"Da der Bundesgerichtshof in der Frage in einem...
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