Diesel-Abgasskandal
Der Diesel-Irrsinn geht weiter – Lösung: Rückabwicklung des Autokredits mithilfe der Rechtsschutzversicherung!
Mittlerweile blickt man in dem ganzen Diesel-Wahnsinn kaum mehr durch. Besonders die viel umworbene Musterfeststellungsklage hält nicht das, was sie eigentlich versprach. Um dem Thema ein Ende zu setzen, empfehlen wir den Widerruf des Autokredits!
Entscheidende Nachteile der Musterfeststellungsklage
Bei einer Musterfeststellungsklage reichen Verbraucherschutzverbände Klagen ein, die die Ansprüche der Kunden geltend machen sollen. Dass es bei diesem System jedoch an manchen Enden hapert, ist leider offensichtlich.
Zeitfaktor
Experten gehen leider übereinstimmend davon aus, dass eine derartige Klage sehr langziehen wird. Grund dafür ist wohl die Vermutung, wonach VW bis zum BGH und zum zuständigen europäischen Gericht gehen wird. Somit muss wohl eine Dauer von mindestens fünf Jahren eingeplant werden.
Falls sich für die persönliche Klage entschieden wird, könnte man bereits nach sechs Monate ein Urteil erwarten, ein Widerruf würde vermutlich noch schneller über die Bühne gehen.
Opfer können die Klage nur vereinzelt in Anspruch nehmen
Leider ist es nur VW-Kunden mit dem Motor EA 189 gestattet, die Klage wahrzunehmen. Alle anderen Diesel-Opfer müssen auf eigenes Risiko klagen oder von dem ohnehin rentableren Widerrufsjoker Gebrauch machen.
Klage auf eigenes Risiko zwingen notwendig
Falls die Musterfeststellungsklage erfolgreich abgeschlossen wird, muss jeder Kunde nochmals seinen individuellen Anspruch einklagen. Besonders für Kunden ohne Rechtsschutzversicherung ist das eine große Farce, da diese im Endeffekt nichts davon haben, außer, dass die Verjährung zum 31. Dezember unterbrochen wird. Wie Sie trotz fehlender Rechtsschutzversicherung ohne Risiko klagen, erfahren Sie später.
Diese Nachteile sind so entscheidend, dass sich eine Teilnahme kaum lohnt. Mit einem erfolgreichen Widerruf hingegen, genießen Sie einige Vorteil im Vergleich zur Musterfeststellungsklage.
Ihre Vorteile bei einer Rückabwicklung des Autokredits
Ein Widerruf ist überhaupt erst dadurch möglich, dass zahlreiche Banken fehlerhafte Verträge aufgesetzt haben. Aufgrund dieses Fehlers können Sie den Vertrag rückabwickeln, wobei Sie zwar Ihr Auto abgeben, aber die bereits gezahlten Raten erstatten bekommen, womit Sie sich ein sauberes Auto kaufen können.
Kurze Prozessdauer
Bei einem Widerruf zeigen sich die Banken meist recht vergleichsfreudig, um größeren Aufwand und größere Zahlungen vermeiden zu können.
Doch selbst, wenn die Bank keinen Vergleich schließen möchte, stehen Ihre Chancen bemerkenswert gut, da es bereits einige wegweisende Urteile, beispielsweise eins des Landgerichts Berlin, gibt. Richter orientieren sich oft an aktuellen Entscheidungen, was die Dauer des Verfahrens deutlich beschleunigt.
Abschluss einer Rechtsschutzversicherung immer noch möglich
Falls die Versicherung schon bei Kauf des Wagens bestand, besteht kein Grund zur Sorge. In diesen Fällen übernimmt die Versicherung in der Regel das Kostenrisiko.
Wenn die Versicherung jedoch bislang nicht besteht, haben Sie noch eine Möglichkeit. Aufgrund der Tatsache, dass der Schadensfall erst dann auftritt, wenn der Widerruf verlangt wird, greifen auch nachträglich abgeschlossene Versicherungen.
Einige Versicherer haben allerdings Klauseln in Verträgen, die dies verhindern, einige allerdings auch nicht.
Wenn auch Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen möchten, können Sie dies kostenfrei bei uns tun!
- Gehen Sie dazu auf unsere Seite: https://recht-einfach.de/widerruf-autokredit/(inkl. Informationsvideo)
- Laden Sie Ihre Daten hoch!
- Nach einer erfolgreichen Prüfung Ihrer Daten, widerrufen wir Ihren Autokredit und holen Ihr Geld zurück!
Bei weiteren Fragen zum Thema Diesel-Fahrverbote, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.