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    DGAP-Adhoc  463  0 Kommentare Erlebnis Akademie AG beschließt Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht





    DGAP-Ad-hoc: Erlebnis Akademie AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung


    Erlebnis Akademie AG beschließt Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht


    07.11.2018 / 10:49 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Erlebnis Akademie AG beschließt Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht



    Bad Kötzting, 7. November 2018 - Der Vorstand der Erlebnis Akademie AG (ISIN: DE0001644565, WKN: 164456) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dem bestehenden genehmigten Kapital teilweise Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft von 1.725.164,00 Euro um bis zu 55.550,00 Euro auf bis zu 1.780.714,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 55.550 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, zu erhöhen. Der Ausgabepreis je neuer Aktie beträgt 18,00 Euro. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 voll gewinnberechtigt.



    Die Aktien werden in der Zeit vom 13.11.2018 (0:00 Uhr MEZ) bis zum 26.11.2018 (16:00 Uhr MEZ) den bestehenden Aktionären der Erlebnis Akademie AG im Wege des gesetzlichen Bezugsrechts zum Erwerb angeboten. Das Bezugsverhältnis beträgt 32 alte zu einer neuen Aktie. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos. Es wird kein börslicher Bezugsrechtshandel von der Gesellschaft oder vom mit der Abwicklung beauftragten Bankhaus organisiert. Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene neue Aktien können im Rahmen eines Überzugs von bezugsberechtigten Aktionären der Gesellschaft bezogen werden. Nicht durch bezugsberechtigte Aktionäre übernommene Aktien, werden anschließend im Rahmen einer Privatplatzierung interessierten Investoren zur Zeichnung angeboten.



    Gemäß der Regelung in § 3a des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) in Verbindung mit § 3c WpPG erfolgt die Durchführung des Bezugsangebots prospektfrei auf Basis eines Wertpapier-Informationsblattes, dessen Veröffentlichung am 6. November 2018 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Das Wertpapier-Informationsblatt ist auf der Website des Emittenten unter www. eak-ag.de unter der Rubrik https://www.eak-ag.de/eakag/investoren/aktie/ abrufbar.

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