Neues Jahr, neue Gesetze: Das ändert sich 2019 bei Altersvorsorge & Co.
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Bis zum Jahreswechsel ist es nicht mehr weit. Und mit dem neuen Jahr treten wieder einige gesetzliche Änderungen in Kraft, sowohl in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge als auch in der
Krankenversicherung. Was wird sich ändern? Das erfahren Sie hier. GKV und Rente
Mit dem 1. Januar 2019 steigen die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Beides hat unmittelbare Auswirkungen auf die Versicherungsbranche.
Nach aktuellem Stand wird die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung bei 54.450 Euro pro Jahr liegen und für die Rentenversicherung bei 80.400 Euro (West) beziehungsweise bei 73.800 Euro (Ost). Die Versicherungspflichtgrenze wird vermutlich 60.750 Euro...
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Mit dem 1. Januar 2019 steigen die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Beides hat unmittelbare Auswirkungen auf die Versicherungsbranche.
Nach aktuellem Stand wird die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung bei 54.450 Euro pro Jahr liegen und für die Rentenversicherung bei 80.400 Euro (West) beziehungsweise bei 73.800 Euro (Ost). Die Versicherungspflichtgrenze wird vermutlich 60.750 Euro...
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