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    DGAP-Adhoc  460  0 Kommentare DFV Deutsche Familienversicherung AG verschiebt geplanten Börsengang (deutsch)

    DFV Deutsche Familienversicherung AG verschiebt geplanten Börsengang

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    DGAP-Ad-hoc: DFV Deutsche Familienversicherung AG / Schlagwort(e): Börsengang
    DFV Deutsche Familienversicherung AG verschiebt geplanten Börsengang

    09.11.2018 / 16:57 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    DFV Deutsche Familienversicherung AG verschiebt geplanten Börsengang

    WEDER ZUR DIREKTEN NOCH INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG.

    DFV Deutsche Familienversicherung AG verschiebt geplanten Börsengang

    Frankfurt a.M., 9. November 2018 - Die DFV Deutsche Familienversicherung AG ("DFV") und ihre bestehenden Aktionäre haben heute gemeinsam entschieden, den geplanten Börsengang der DFV aufgrund des schwierigen Kapitalmarktumfelds zu verschieben.
    Die DFV beabsichtigt, das Kapitalmarktumfeld im Allgemeinen und Möglichkeiten bezüglich der Wiederaufnahme des Börsengangs zu einem späteren Zeitpunkt zu beobachten und zu bewerten.

    Wichtige Hinweise

    Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt.
    Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.
    Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
    Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
    Manche der Angaben in dieser Pressemitteilung können Prognosen oder sonstige zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich anhand von Begriffen wie beispielsweise "erwarten", "glauben", "vorhersehen", "schätzen", "beabsichtigen", "werden", "könnten", "können" oder "können unter Umständen" bzw. der verneinenden Verwendung dieser Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon unterscheiden können. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem Datum dieses Prospekts eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.

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    09.11.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg 47
    60323 Frankfurt
    Deutschland
    Telefon: 069 74 30 46 396
    Fax: 069 74 30 46 46
    E-Mail: presse@deutsche-familienversicherung.de Internet: www.deutsche-familienversicherung.de ISIN: DE000A0KPM74
    WKN: A0KPM7
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)

    Notierung vorgesehen / Designated to be listed

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    744011 09.11.2018 CET/CEST

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