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     2491  0 Kommentare VW Diesel Skandal: Umtauschprämie und Hardware Nachrüstung taugen nichts

    Die Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung Diesel-Besitzer helfen will, sind eine Lachnummer. Jüngstes Beispiel ist der Brief des Kraftfahr-Bundesamts (KBA). Doch es gibt ein Mittel, mit dem sich Verbraucher wirksam gegen Wertverlust und Fahrverbot wehren können.

    Eigentlich war es das Ziel der Bundesregierung, mit Umtauschprämie und Hardware-Nachrüstung Fahrverbote für Diesel zu vermeiden. Dass dies nicht gelingt, zeigen die jüngsten Fahrverbote in Köln und Bonn. 

    Der jüngste Brief des KBA an Diesel-Besitzer, der Hardware-Nachrüstungen anpreist, macht die Sache endgültig zur Witznummer. Hier gilt: Wer sich nicht auf eigene Faust auf dem Rechtsweg wehrt, schaut in die Röhre!

    Im Einzelnen:

    Die Hardware-Nachrüstung wird bestenfalls ein Stückwerk. BMW und Opel haben schon angekündigt, nicht mitzumachen. Volkswagen als Hauptverursacher der Manipulationen will aber nur dann mitziehen, wenn alle anderen auch mitmachen. Unter dem Strich könnte es sein, dass das Projekt Nachrüstung komplett scheitert. Was kein großer Schaden wäre: Denn es ist zu befürchten, dass die Katalysatoren für höheren Verbrauch und schlechteres Fahrverhalten sorgen. Der Gewinn für die Umwelt wäre minimal, die Kosten dafür umso höher.

    Bei der Umtauschprämie sind die Autohersteller dafür umso begeisterter dabei. Kein Wunder: Die Rabatte, die nun als Diesel-Prämie beworben werden, bekommen Kunden beim Neuwagenkauf meist ohnehin. Jetzt heißen sie nur anders. Ein Etikettenschwindel! So werden die Fahrverbote zum Konjunkturprogramm für die Autohersteller. Und die vielen Verbraucher, die sich keinen Neuwagen leisten können, schauen in die Röhre.

    Was sind die Alternativen?

    Wer nicht auf Wertverlust und Fahrverbot für seinen Diesel sitzen bleiben will, muss sich wehren – und zwar auf dem Rechtsweg. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Für alle, die ihr Auto auf Kredit oder Leasing gekauft haben, ist der Widerruf des Finanzierungsvertrags die beste Lösung. Fast alle Vertragsformulare enthalten Formfehler, die nach Untersuchungen der Interessengemeinschaft Widerruf einen Widerruf auch lange nach dem Kauf ermöglichen. Dadurch muss das Kreditinstitut (meist eine Tochter der Autokonzerne) das Auto zurücknehmen. Volkswagen und andere Hersteller sind hier nach unseren Erfahrungen kompromissbereit.

    Wer das Auto nicht finanziert hat, kann auf Schadensersatz oder Gewährleistung klagen. Dazu sollte jedoch nachgewiesen werden können, dass das Fahrzeug vom Hersteller manipuliert wurde. Die Chancen stehen vor allem bei Diesel aus dem VW-Konzern gut.

    Verbraucher, die ihre Chancen individuell prüfen lassen wollen, können sich an die Interessengemeinschaft Widerruf wenden. Dort erfahren Sie im Rahmen einer kostenlosen Prüfung, welche Möglichkeiten für sie in Frage kommen und welche Kosten damit verbunden wären. In der Regel übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt und Gericht. Wenn es um den Widerruf einer Kfz-Finanzierung geht, so kann bei bestimmten Versicherungen sogar noch eine Police abgeschlossen werden, die dann die Kosten trägt.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    VW Diesel Skandal: Umtauschprämie und Hardware Nachrüstung taugen nichts Die Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung Diesel-Besitzer helfen will, sind eine Lachnummer. Jüngstes Beispiel ist der Brief des Kraftfahr-Bundesamts (KBA). Doch es gibt ein Mittel, mit dem sich Verbraucher wirksam gegen Wertverlust und Fahrverbot wehren können.

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