checkAd

    Bundeswehrbekleidung  278  0 Kommentare Arbeitsrechte bei der Herstellung verletzt

    Münster (ots) - Bei der Herstellung von Bundeswehrbekleidung in
    einem Nähbetrieb des deutschen Herstellers Leo Köhler in Tunesien
    werden grundlegende Arbeitsrechte verletzt. Das geht aus einer Studie
    der CIR (Christliche Initiative Romero e.V.) hervor. Die Bw
    Bekleidungsmanagement GmbH, die zu 100 Prozent dem Bund gehört,
    beschafft die Bekleidung für die Bundeswehr. Das Unternehmen war
    nicht bereit, der CIR Auskunft über die Geschäftsbeziehungen mit dem
    Armeebekleidungshersteller zu geben und von außen nachvollziehbare
    Verbesserungen in der Fabrik anzustoßen. Somit bleibt offen, ob Leo
    Köhler weiterhin die Bundeswehr. Bis Anfang 2016 warb Leo Köhler auf
    seiner Webseite damit, die Bundeswehr mit bis zu 400.000
    Bekleidungsstücken jährlich zu beliefern.

    DISKRIMINIERUNG UND VERLETZUNG VON GEWERKSCHAFTSRECHTEN

    Im Auftrag der CIR führte die tunesische Arbeitsrechtsorganisation
    FTDES im November 2017 mit zehn Arbeiterinnen Interviews über die
    Arbeitsbedingungen in der Fabrik. Die Interviews legen offen, dass
    die Fabrikleitung die Vereinigungsfreiheit verletzt. Die Manager
    zerschlugen eine fabrikinterne Gewerkschaft, indem sie die Mitglieder
    bedrängten, diese zu verlassen. Zudem missbraucht die Fabrikleitung
    Arbeiter*innen als Spitzel, die kritische Arbeiter*innen denunzieren.
    Arbeiter*innen, die der Fabrikleitung nicht nahe stehen, werden den
    interviewten Arbeiterinnen zufolge diskriminiert und höherem
    Arbeitsdruck ausgesetzt. Damit werden in der Fabrik die
    Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
    verletzt, deren Einhaltung öffentliche Auftraggeber häufig von den
    Lieferanten fordern.

    Außerdem soll das Unternehmen ihren Angestellten die gesetzlichen
    Boni vorenthalten. Die Arbeiter*innen klagen über den niedrigen
    monatlichen Mindestlohn (ca. 120 - 160 Euro): "Wir akzeptieren, für
    geringe Löhne zu arbeiten, weil wir keine andere Wahl haben. Die
    Löhne reichen aber nicht aus, um unsere Grundbedürfnisse abzudecken".
    Zudem kritisieren einige Näherinnen die mangelhafte Hygiene auf den
    Toiletten sowie unbequeme Stühle und Nähmaschinen, die bei ihnen
    Rückenschmerzen verursachten.

    DEUTSCHER FABRIKBESITZER

    Bei der Fabrik handelt es sich nicht wie meist um einen
    unabhängigen Zulieferer, sondern um eine unternehmenseigene Fabrik
    des Herstellers Leo Köhler mit Hauptsitz in Poppenhausen. "Als
    Besitzer könnte sich Leo Köhler leicht für die Einhaltung der
    Arbeitsrechte in der Fabrik einsetzen. Stattdessen schaut das
    Unternehmen aber weg", kritisiert Christian Wimberger von der CIR.
    Das spiegeln auch die Aussagen der Arbeiter*innen wider: "Die
    ausländischen Besitzer versuchen nicht, mit uns zu sprechen", sagte
    eine Arbeiterin. FTDES und die CIR fordern das Unternehmen auf,
    Maßnahmen zur Einhaltung der Arbeitsrechte zu ergreifen.

    MEHR VERANTWORTUNG BEI ÖFFENTLICHER BESCHAFFUNG NÖTIG

    Vor allem sieht die CIR die öffentlichen Auftraggeber in der
    Verantwortung. "Es reicht nicht, sich einfach die Einhaltung der
    ILO-Kernarbeitsnormen von den Unternehmen per Unterschrift versichern
    zu lassen", sagt Christian Wimberger. "Öffentliche Einrichtungen
    müssen glaubwürdige Nachweise fordern, sonst ist davon auszugehen,
    dass mit dem enormen Budget des Staates zahlreiche
    Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten finanziert werden." Zu
    diesem Zwecke fordert die CIR zusammen mit dem CorA-Netzwerk für
    Unternehmensverantwortung die Bundesregierung auf, die Maßnahmen zur
    öffentlichen Beschaffung und zu bundeseigenen Unternehmen wirksam
    umzusetzen, die sie im 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan
    Wirtschaft und Menschenrechte angekündigt hatten. Dazu gehöre nach
    Auffassung der CIR auch, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und
    mehr Transparenz von bundeseigenen Unternehmen wie der Bw
    Bekleidungsmanagement einzufordern.

    Weitere Informationen:

    Die Studie "Nähen für die Bundeswehr. Menschenrechtsverletzungen
    bei der öffentlichen Beschaffung" enthält die Rechercheergebnisse
    über die Arbeitsbedingungen in der tunesischen Fabrik sowie die
    Ergebnisse einer Befragung der zentralen Beschaffungsstellen des
    Bundes zum Thema sozial verantwortliche öffentliche Beschaffung:
    https://www.ci-romero.de/bundeswehrbekleidung/

    OTS: Christliche Initiative Romero
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/58468
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_58468.rss2

    Für Fragen und Interviews steht Ihnen zur Verfügung:
    Christian Wimberger
    Christliche Initiative Romero (CIR)
    Tel: : 0251 67 44 13 - 21
    E-Mail: wimberger@ci-romero.de



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    Bundeswehrbekleidung Arbeitsrechte bei der Herstellung verletzt Bei der Herstellung von Bundeswehrbekleidung in einem Nähbetrieb des deutschen Herstellers Leo Köhler in Tunesien werden grundlegende Arbeitsrechte verletzt. Das geht aus einer Studie der CIR (Christliche Initiative Romero e.V.) hervor. Die Bw …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer