Bundeswehrbekleidung
Arbeitsrechte bei der Herstellung verletzt
Münster (ots) - Bei der Herstellung von Bundeswehrbekleidung in
einem Nähbetrieb des deutschen Herstellers Leo Köhler in Tunesien
werden grundlegende Arbeitsrechte verletzt. Das geht aus einer Studie
der CIR (Christliche Initiative Romero e.V.) hervor. Die Bw
Bekleidungsmanagement GmbH, die zu 100 Prozent dem Bund gehört,
beschafft die Bekleidung für die Bundeswehr. Das Unternehmen war
nicht bereit, der CIR Auskunft über die Geschäftsbeziehungen mit dem
Armeebekleidungshersteller zu geben und von außen nachvollziehbare
Verbesserungen in der Fabrik anzustoßen. Somit bleibt offen, ob Leo
Köhler weiterhin die Bundeswehr. Bis Anfang 2016 warb Leo Köhler auf
seiner Webseite damit, die Bundeswehr mit bis zu 400.000
Bekleidungsstücken jährlich zu beliefern.
DISKRIMINIERUNG UND VERLETZUNG VON GEWERKSCHAFTSRECHTEN
einem Nähbetrieb des deutschen Herstellers Leo Köhler in Tunesien
werden grundlegende Arbeitsrechte verletzt. Das geht aus einer Studie
der CIR (Christliche Initiative Romero e.V.) hervor. Die Bw
Bekleidungsmanagement GmbH, die zu 100 Prozent dem Bund gehört,
beschafft die Bekleidung für die Bundeswehr. Das Unternehmen war
nicht bereit, der CIR Auskunft über die Geschäftsbeziehungen mit dem
Armeebekleidungshersteller zu geben und von außen nachvollziehbare
Verbesserungen in der Fabrik anzustoßen. Somit bleibt offen, ob Leo
Köhler weiterhin die Bundeswehr. Bis Anfang 2016 warb Leo Köhler auf
seiner Webseite damit, die Bundeswehr mit bis zu 400.000
Bekleidungsstücken jährlich zu beliefern.
DISKRIMINIERUNG UND VERLETZUNG VON GEWERKSCHAFTSRECHTEN
Im Auftrag der CIR führte die tunesische Arbeitsrechtsorganisation
FTDES im November 2017 mit zehn Arbeiterinnen Interviews über die
Arbeitsbedingungen in der Fabrik. Die Interviews legen offen, dass
die Fabrikleitung die Vereinigungsfreiheit verletzt. Die Manager
zerschlugen eine fabrikinterne Gewerkschaft, indem sie die Mitglieder
bedrängten, diese zu verlassen. Zudem missbraucht die Fabrikleitung
Arbeiter*innen als Spitzel, die kritische Arbeiter*innen denunzieren.
Arbeiter*innen, die der Fabrikleitung nicht nahe stehen, werden den
interviewten Arbeiterinnen zufolge diskriminiert und höherem
Arbeitsdruck ausgesetzt. Damit werden in der Fabrik die
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
verletzt, deren Einhaltung öffentliche Auftraggeber häufig von den
Lieferanten fordern.
Außerdem soll das Unternehmen ihren Angestellten die gesetzlichen
Boni vorenthalten. Die Arbeiter*innen klagen über den niedrigen
monatlichen Mindestlohn (ca. 120 - 160 Euro): "Wir akzeptieren, für
geringe Löhne zu arbeiten, weil wir keine andere Wahl haben. Die
Löhne reichen aber nicht aus, um unsere Grundbedürfnisse abzudecken".
Zudem kritisieren einige Näherinnen die mangelhafte Hygiene auf den
Toiletten sowie unbequeme Stühle und Nähmaschinen, die bei ihnen
Rückenschmerzen verursachten.
DEUTSCHER FABRIKBESITZER
Bei der Fabrik handelt es sich nicht wie meist um einen
unabhängigen Zulieferer, sondern um eine unternehmenseigene Fabrik
des Herstellers Leo Köhler mit Hauptsitz in Poppenhausen. "Als
Besitzer könnte sich Leo Köhler leicht für die Einhaltung der
Arbeitsrechte in der Fabrik einsetzen. Stattdessen schaut das
Unternehmen aber weg", kritisiert Christian Wimberger von der CIR.
Das spiegeln auch die Aussagen der Arbeiter*innen wider: "Die
ausländischen Besitzer versuchen nicht, mit uns zu sprechen", sagte
eine Arbeiterin. FTDES und die CIR fordern das Unternehmen auf,
Maßnahmen zur Einhaltung der Arbeitsrechte zu ergreifen.
MEHR VERANTWORTUNG BEI ÖFFENTLICHER BESCHAFFUNG NÖTIG
Vor allem sieht die CIR die öffentlichen Auftraggeber in der
Verantwortung. "Es reicht nicht, sich einfach die Einhaltung der
ILO-Kernarbeitsnormen von den Unternehmen per Unterschrift versichern
zu lassen", sagt Christian Wimberger. "Öffentliche Einrichtungen
müssen glaubwürdige Nachweise fordern, sonst ist davon auszugehen,
dass mit dem enormen Budget des Staates zahlreiche
Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten finanziert werden." Zu
diesem Zwecke fordert die CIR zusammen mit dem CorA-Netzwerk für
Unternehmensverantwortung die Bundesregierung auf, die Maßnahmen zur
öffentlichen Beschaffung und zu bundeseigenen Unternehmen wirksam
umzusetzen, die sie im 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan
Wirtschaft und Menschenrechte angekündigt hatten. Dazu gehöre nach
Auffassung der CIR auch, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und
mehr Transparenz von bundeseigenen Unternehmen wie der Bw
Bekleidungsmanagement einzufordern.
Weitere Informationen:
Die Studie "Nähen für die Bundeswehr. Menschenrechtsverletzungen
bei der öffentlichen Beschaffung" enthält die Rechercheergebnisse
über die Arbeitsbedingungen in der tunesischen Fabrik sowie die
Ergebnisse einer Befragung der zentralen Beschaffungsstellen des
Bundes zum Thema sozial verantwortliche öffentliche Beschaffung:
https://www.ci-romero.de/bundeswehrbekleidung/
OTS: Christliche Initiative Romero
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/58468
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_58468.rss2
Für Fragen und Interviews steht Ihnen zur Verfügung:
Christian Wimberger
Christliche Initiative Romero (CIR)
Tel: : 0251 67 44 13 - 21
E-Mail: wimberger@ci-romero.de
FTDES im November 2017 mit zehn Arbeiterinnen Interviews über die
Arbeitsbedingungen in der Fabrik. Die Interviews legen offen, dass
die Fabrikleitung die Vereinigungsfreiheit verletzt. Die Manager
zerschlugen eine fabrikinterne Gewerkschaft, indem sie die Mitglieder
bedrängten, diese zu verlassen. Zudem missbraucht die Fabrikleitung
Arbeiter*innen als Spitzel, die kritische Arbeiter*innen denunzieren.
Arbeiter*innen, die der Fabrikleitung nicht nahe stehen, werden den
interviewten Arbeiterinnen zufolge diskriminiert und höherem
Arbeitsdruck ausgesetzt. Damit werden in der Fabrik die
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
verletzt, deren Einhaltung öffentliche Auftraggeber häufig von den
Lieferanten fordern.
Außerdem soll das Unternehmen ihren Angestellten die gesetzlichen
Boni vorenthalten. Die Arbeiter*innen klagen über den niedrigen
monatlichen Mindestlohn (ca. 120 - 160 Euro): "Wir akzeptieren, für
geringe Löhne zu arbeiten, weil wir keine andere Wahl haben. Die
Löhne reichen aber nicht aus, um unsere Grundbedürfnisse abzudecken".
Zudem kritisieren einige Näherinnen die mangelhafte Hygiene auf den
Toiletten sowie unbequeme Stühle und Nähmaschinen, die bei ihnen
Rückenschmerzen verursachten.
DEUTSCHER FABRIKBESITZER
Bei der Fabrik handelt es sich nicht wie meist um einen
unabhängigen Zulieferer, sondern um eine unternehmenseigene Fabrik
des Herstellers Leo Köhler mit Hauptsitz in Poppenhausen. "Als
Besitzer könnte sich Leo Köhler leicht für die Einhaltung der
Arbeitsrechte in der Fabrik einsetzen. Stattdessen schaut das
Unternehmen aber weg", kritisiert Christian Wimberger von der CIR.
Das spiegeln auch die Aussagen der Arbeiter*innen wider: "Die
ausländischen Besitzer versuchen nicht, mit uns zu sprechen", sagte
eine Arbeiterin. FTDES und die CIR fordern das Unternehmen auf,
Maßnahmen zur Einhaltung der Arbeitsrechte zu ergreifen.
MEHR VERANTWORTUNG BEI ÖFFENTLICHER BESCHAFFUNG NÖTIG
Vor allem sieht die CIR die öffentlichen Auftraggeber in der
Verantwortung. "Es reicht nicht, sich einfach die Einhaltung der
ILO-Kernarbeitsnormen von den Unternehmen per Unterschrift versichern
zu lassen", sagt Christian Wimberger. "Öffentliche Einrichtungen
müssen glaubwürdige Nachweise fordern, sonst ist davon auszugehen,
dass mit dem enormen Budget des Staates zahlreiche
Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten finanziert werden." Zu
diesem Zwecke fordert die CIR zusammen mit dem CorA-Netzwerk für
Unternehmensverantwortung die Bundesregierung auf, die Maßnahmen zur
öffentlichen Beschaffung und zu bundeseigenen Unternehmen wirksam
umzusetzen, die sie im 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan
Wirtschaft und Menschenrechte angekündigt hatten. Dazu gehöre nach
Auffassung der CIR auch, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und
mehr Transparenz von bundeseigenen Unternehmen wie der Bw
Bekleidungsmanagement einzufordern.
Weitere Informationen:
Die Studie "Nähen für die Bundeswehr. Menschenrechtsverletzungen
bei der öffentlichen Beschaffung" enthält die Rechercheergebnisse
über die Arbeitsbedingungen in der tunesischen Fabrik sowie die
Ergebnisse einer Befragung der zentralen Beschaffungsstellen des
Bundes zum Thema sozial verantwortliche öffentliche Beschaffung:
https://www.ci-romero.de/bundeswehrbekleidung/
OTS: Christliche Initiative Romero
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/58468
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_58468.rss2
Für Fragen und Interviews steht Ihnen zur Verfügung:
Christian Wimberger
Christliche Initiative Romero (CIR)
Tel: : 0251 67 44 13 - 21
E-Mail: wimberger@ci-romero.de