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    DGAP-Adhoc  331  0 Kommentare MAX21 AG: MAX21 AG führt Barkapitalerhöhung durch





    DGAP-Ad-hoc: MAX21 AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung


    MAX21 AG: MAX21 AG führt Barkapitalerhöhung durch


    15.11.2018 / 17:34 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    MAX21 AG: MAX21 AG FÜHRT BARKAPITALERHÖHUNG DURCH



    Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)



    - Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in die USA, Australien, Kanada und Japan -



    Weiterstadt, 15. November 2018 - Die MAX21 AG wird das Grundkapital aus einer teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/I von EUR 17.406.334,00 um bis zu EUR 601.670,00 auf bis zu EUR 18.008.004,00 im Wege einer Barkapitalerhöhung erhöhen. Die bis zu Stück 601.670 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien sind ab 01.01.2018 gewinnberechtigt. Der Bezugspreis beträgt EUR 1,20 je Aktie.



    Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird gemäß der satzungsmäßigen Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14.06.2018 ausgeschlossen. Ein öffentliches Angebot findet nicht statt. Es handelt sich um eine Privatplatzierung bzw. eine prospektfreie Platzierung nach § 3 Abs. 2, Nr. 2 und 3 Wertpapierprospektgesetz (WpPG).



    Der Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft, Herr Götz Mäuser, wird gegenüber der Gesellschaft eine bindende Verpflichtung zur Zeichnung und Übernahme neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien ohne Nennwert ("Hard Underwriting Agreement") bis zu einem Gesamtausgabebetrag in Höhe von bis zu insgesamt EUR 518.330,00 abgeben.



    Herr Götz Mäuser wird daher 518.330 Stück neue auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert aus der Barkapitalerhöhung übernehmen, wenn und soweit 518.330 Stück neue auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert nicht von weiteren, anderen Investoren (Personen im Sinne des § 3 Abs. 2 WpPG) gezeichnet und übernommen werden. Sofern exakt 518.330 Stück oder mehr neue auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert durch andere Investoren (Personen im Sinne des § 3 Abs. 2 WpPG) übernommen werden, besteht keine Übernahmeverpflichtung aus dem Hard Underwriting Agreement. Für diese bindende Übernahmeverpflichtung erhält der Aufsichtsratsvorsitzende in jedem Fall eine "Underwriting Fee" in Höhe von EUR 18.659,88 (3% von EUR 621.996,00). Weitere Einzelheiten des Agreements werden noch schriftlich niedergelegt.

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