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    ROUNDUP  365  0 Kommentare Vorentscheidung der Netzagentur für den künftigen 5G-Mobilfunk-Ausbau

    BONN (dpa-AFX) - Bei der Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G hat die Bundesnetzagentur eine Vorentscheidung für den künftigen Ausbau getroffen. Im finalen Entwurf für die Vergaberegeln bei der Auktion im Frühjahr 2019 werden die Netzbetreiber stärker in die Pflicht genommen als dies in einer vorigen Fassung noch der Fall war. Sie sollen dafür sorgen, dass bis Ende 2024 an allen Bundes- und Landstraßen sowie an allen Zugstrecken, Häfen und den wichtigsten Wasserstraßen schnelles mobiles Internet verfügbar ist. Schon bis Ende 2022 sollen Autobahnen, wichtige Bundesstraßen und viel befahrene Zugstrecken versorgt sein.

    Die Behörde verschickte das Papier am Freitag ihren ging an Mitglieder des Beirats der Behörde, der mit Politikern besetzt ist und am 26. November über das Regelwerk beraten soll.

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    Bei den Streckenvorgaben sagt die Bundesnetzagentur nun nicht explizit, dass hierbei die 5G-Technologie verwendet werden muss. Vielmehr nennt sie Mindest-Übertragungsraten. Auf Autobahnen, Bundesstraßen und ICE-Strecken sind dies 100 MBit pro Sekunde, auf kleineren Straßen und weniger genutzten Zugstrecken 50 MBit pro Sekunde. Damit könnten die Netzbetreiber mitunter auch auf 4G-Technologie zurückgreifen, um die Bedingungen zu erfüllen.

    Ein weiterer Knackpunkt bei dem Thema ist das sogenannte "National Roaming", bei dem Netzbetreiber Wettbewerber ohne eigene Infrastruktur auf ihre Antennen lassen müssten. Gegen solche Forderungen aus der Politik waren die Deutsche Telekom , Vodafone und Telefónica/O2 Sturm gelaufen, damit sie nicht einen neuen Konkurrenten den Weg ebnen müssen. Konkurrent United Internet mit Marken wie 1&1 hatte das "National Roaming" gefordert, um als Netzbetreiber in den Markt zu kommen - das Unternehmen hat bisher kein eigenes Netz, sondern nutzt die Antennen der Konkurrenz mit.

    Nn dem nun publizierten Regelwerk ist eine Pflicht zu einem umfassenden "National Roaming" nicht vorgesehen. Das Papier sieht allerdings ein "Verhandlungsgebot" vor - die Netzbetreiber sollen also mit Konkurrenten über Kooperationen verhandeln. Tun sie es nicht oder nicht ausreichend, könnte die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter eingreifen und Zwangs- und Bußgelder verhängen.

    Außerdem bleibt die Regulierungsbehörde dabei, dass bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in Reichweite des schnellen Netzes sind (mindestens 100 MBit pro Sekunde). Die Bezugsgröße ist also nicht die Fläche - das heißt, dass in abgelegenen Gebieten weiterhin Funklöcher sein können. Da der Ausbau entlang des Straßen- und Streckennetzes aber forciert wird, könnten andere Funklöcher künftig wegfallen. Zuvor hatten Politiker sich immer wieder für eine komplette Versorgung in der Fläche ausgesprochen.

    Nach Ansicht von Autoherstellern hat 5G auch für das autonome Fahren eine zentrale Bedeutung - auch aus dieser Branche kamen Forderungen nach einer flächendeckenden Abdeckung mit sehr geringen Latenzzeiten, also einer Verzögerung von nur 1 bis 2 Millisekunden und damit einer Übertragung fast in Echtzeit. Erstmals überhaupt bei einer Frequenzauktion in Deutschland soll nun die Latenzzeit verankert sein - sie soll bei maximal 10 Millisekunden auf Autobahnen und Bundesstraßen liegen.

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    Die 5. Mobilfunkgeneration - daher der Name 5G - ist besonders für die Industrie wichtig, damit diese im globalen Wettbewerb und im Zeitalter der Digitalisierung auch künftig mithalten kann. Der Mobilfunkstandard ist wesentlich schneller als 4G, aber auch deutlich teurer im Ausbau./wdw/DP/tos




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