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     1148  0 Kommentare VW Diesel Skandal: Verschenken auch Sie Ihr gutes Recht?

    Die Zahlen sind erschreckend: Nur ein Bruchteil der Besitzer von manipulierten Diesel-Autos nutzt die Chance auf Schadensersatz oder die Rückgabe des Fahrzeugs zu guten Konditionen. Was ist los mit dem Rest? Die Aussichten sind exzellent und das Kostenrisiko geringer als die meisten denken. Doch jetzt droht Verjährung.

    Rund 2,5 Millionen manipulierte Diesel-Fahrzeuge mit dem Motor EA189 wurden vom Volkswagen-Konzern allein in Deutschland verkauft. Dem stehen gerade einmal 26.000 Einzelklagen gegen die Wolfsburger gegenüber. Selbst wenn man unterstellt, dass sich bis zu 50.000 Verbraucher der Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern und ADAC anschließen könnten, bedeutet das: Gerade einmal drei Prozent der Besitzer eines Schummel-Diesel wehren sich auf dem Rechtsweg gegen Wertverlust und Fahrverbot. Dabei sind die Chancen sehr gut.

    Was ist hier los? Warum verschenkt die große Mehrzahl der Diesel-Fahrer Geld? Fakt ist: Autos mit dem EA189 Motor sind in Deutschland so gut wie unverkäuflich, auch wenn sie erst wenige Jahre alt sind. Wertverluste von 60 bis 80 Prozent sind die Regel. Normalerweise sind die Wertverluste von Gebrauchtwagen in diesem Alter etwa halb so hoch. Dieses zusätzliche Minus geht auf die Kappe von Volkswagen – doch viele Autofahrer sind bereit, es zu tragen, ohne sich zu wehren.

    Natürlich kann man sagen: „Was kümmert mich der Wertverlust, ich will das Auto weiterfahren!“ Doch so einfach ist die Sache nicht. Denn inzwischen sind Fahrverbote in einem Dutzend Städten angekündigt oder schon in Kraft. Und weitere werden folgen. „Weiterfahren“ wird also immer mehr zu einem Vergnügen auf dem Land – oder man steigt man Stadtrand in Bus und Bahn um.

    Die hauptsächliche Befürchtung vieler Verbraucher besteht in den hohen Kosten für Anwalt und Gericht. Diese Angst ist unberechtigt. Denn mittlerweile gibt es fast für alle Betroffenen einen kostengünstigen Weg, ihr gutes Recht zu sichern.

    Im Einzelnen:

    Sie haben den Kauf des Fahrzeugs auf Kredit oder Leasing finanziert: Dann ist vermutlich der Widerruf des Finanzierungsvertrags der richtige Weg. So gut wie alle Kredit- und Leasingverträge von VW Bank, Audi Bank und Co., die wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf geprüft haben, enthalten Formfehler, die einen nachträglichen Widerruf ermöglichen. Mittlerweile ist der VW-Konzern hier auf breiter Front eingeknickt und vergleicht sich zu guten Konditionen. Das geht so: Der Kunde erhält die gezahlten Raten zurück, die Restschuld verfällt, das Auto geht an die Bank zurück. Unter Umständen zahlt der Verbraucher eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Autos. Diese ist jedoch marginal im Vergleich zu den Wertverlusten, denen er entgeht.

    Das Kostenrisiko für den Widerruf einer Finanzierung ist minimal. Bestehende Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten. Wer keinen Rechtsschutz hat, der kann bei einigen Versicherungen noch eine Police abschließen, bevor er den Widerruf erklärt. Für den Kunden fällt nur die Selbstbeteiligung an, in der Regel sind das 150 Euro. Dieses Vorgehen ist übrigens nicht auf VW-Kunden beschränkt. In den Verträgen fast aller Autobanken finden sich ähnliche Fehler, die eine Rückabwicklung ermöglichen.

    Sie haben den Kauf des Fahrzeugs nicht finanziert:  Dann bleibt eine Schadensersatzklage gegen Volkswagen. Auch dabei sind die Chancen gut, denn die Manipulationen von Volkswagen sind unbestritten und zahlreiche Gerichte haben bereits zugunsten von Verbrauchern entschieden. Allerdings sollte hier das konkrete Vorgehen davon abhängig gemacht werden, ob zum Zeitpunkt des Autokaufs eine Rechtsschutzversicherung bestand oder nicht. Denn der Abschluss einer Versicherung, wie beim Kredit-Widerruf, ist hier nicht möglich.

    Mit Rechtsschutz sollte man auch hier eigenständig klagen. Ohne Rechtsschutzversicherung ist es sinnvoll, sich der Musterfeststellungsklage von ADAC und Verbraucherzentralen anzuschließen. Das verursacht keine Kosten und hemmt die Verjährung, die ansonsten Ende 2018 eintritt. Klar muss aber auch sein: Die Musterklage wird lange dauern. Experten rechnen mit fünf bis sieben Jahren bis zu einem Urteil. Und: Durch die bloße Teilnahme an der Musterklage bekommt niemand Geld zurück. Denn dort wird nur dem Grunde nach entschieden. Individuelle Ansprüche müssen dann einzeln eingeklagt werden.

    Welche Vorgehensweise ist zu empfehlen und welches sind die konkreten Schritte? Am Anfang sollte eine individuelle Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt stehen. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet diese Prüfung kostenlos und unverbindlich an. Im Zuge dieser Prüfung wird beispielsweise bei Kreditverträgen geprüft, ob entsprechende Formfehler in Krediten vorliegen, wenn der Kauf des Autos finanziert wurde. Je nach Ergebnis der Analyse, ergibt sich dann das weitere Vorgehen. Aber nicht vergessen: Schadensersatzansprüche verjähren Ende Dezember 2018. Wer hier also noch unentschlossen ist, sollte seine Entscheidung kurzfristig fällen.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    VW Diesel Skandal: Verschenken auch Sie Ihr gutes Recht? Die Zahlen sind erschreckend: Nur ein Bruchteil der Besitzer von manipulierten Diesel-Autos nutzt die Chance auf Schadensersatz oder die Rückgabe des Fahrzeugs zu guten Konditionen. Was ist los mit dem Rest? Die Aussichten sind exzellent und das Kostenrisiko geringer als die meisten denken. Doch jetzt droht Verjährung.

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