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     265  0 Kommentare Motorola Solutions gewinnt zweite Patentrechtsverletzungsklage gegen die Hytera Mobilfunk GmbH in Deutschland mit der Konsequenz einer Unterlassungsanordnung aller patentrechtsverletzenden Produkte

    Chicago (ots) -

    - Erstes Urteil in Deutschland gegen chinesisches
    Mutterunternehmen Hytera Communications Limited
    - Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Hytera das Patent
    von Motorola Solutions verletzt
    - Unterlassungsanordnung untersagt Hytera, patentrechtsverletzende
    Produkte anzubieten; Schadensersatzpflicht von Hytera
    festgestellt

    Motorola Solutions, Inc. (NYSE: MSI) gab heute den positiven
    Ausgang seiner jüngsten Patentrechtsverletzungsklagen in Deutschland
    gegen die Hytera Communications Corporation Limited (SHE: 002583),
    Shenzhen, China, und die Hytera Mobilfunk GmbH, Bad Münder,
    Deutschland (zusammen Hytera), bekannt. Dies ist das zweite in diesem
    Jahr gesprochene Urteil eines deutschen Gerichts zugunsten von
    Motorola Solutions gegen die Hytera Mobilfunk GmbH. Wichtig ist, dass
    es auch für das chinesische Mutterunternehmen Hytera Communications
    Corporation Limited (SHE:002583) (Hytera Communications) Gültigkeit
    besitzt.

    Diese Patentrechtsverletzungsklagen fanden vor dem Landgericht
    Düsseldorf statt, welches entschieden hat, dass die DMR-Funkgeräte
    von Hytera, die eine von Hytera als "Pseudo-Trunking"-Funktionalität
    bezeichnete Technologie im TDMA-Direktmodus verwenden, das Patent EP
    2 342 851 B1 von Motorola Solutions verletzen.

    Das Landgericht hat zwei Unterlassungsanordnungen gegen Hytera
    ausgesprochen. Die erste Unterlassungsanordnung untersagt Hytera, die
    patentierte Methode in Deutschland anzubieten. Die zweite untersagt
    Hytera, die Produkte, die auf dieser Methode beruhen, in Deutschland
    anzubieten und auzuliefern. Darüber hinaus hat es die
    Schadensersatzpflicht von Hytera festgestellt. Obwohl Hytera gegen
    die Urteile Berufung einlegen kann, sind sie gegen Stellung einer
    Sicherheit durch Motorola Solutions bereits vorläufig vollstreckbar.
    Diese Sicherheit wird sehr kurzfristig gestellt.

    "Das Landgericht hat Maßnahmen angeordnet, Hytera für sein
    illegales Verhalten und die Verletzung unseres geistigen Eigentums zu
    bestrafen", so Mark Hacker, Leiter der globalen Rechtsabteilung und
    Chief Administrative Officer von Motorola Solutions.
    "Bezeichnenderweise betrifft die heutige Entscheidung weitere
    Hytera-DMR-Funkgeräte, zusätzlich zu denen, deren
    Patentrechtsverletzung unserer patentierten
    Rauschunterdrückungstechnologie in einem früheren Urteil anerkannt
    wurde."

    Mark Hacker ergänzt: "Motorola Solutions begrüßt einen
    gesetzmäßigen Wettbewerb. Wir glauben sogar, dass ein harter und
    fairer Wettbewerb dazu beiträgt, Innovationen voranzutreiben und
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