Motorola Solutions gewinnt zweite Patentrechtsverletzungsklage gegen die Hytera Mobilfunk GmbH in Deutschland mit der Konsequenz einer Unterlassungsanordnung aller patentrechtsverletzenden Produkte
Chicago (ots) -
- Erstes Urteil in Deutschland gegen chinesisches
Mutterunternehmen Hytera Communications Limited
- Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Hytera das Patent
von Motorola Solutions verletzt
- Unterlassungsanordnung untersagt Hytera, patentrechtsverletzende
Produkte anzubieten; Schadensersatzpflicht von Hytera
festgestellt
Motorola Solutions, Inc. (NYSE: MSI) gab heute den positiven
Ausgang seiner jüngsten Patentrechtsverletzungsklagen in Deutschland
gegen die Hytera Communications Corporation Limited (SHE: 002583),
Shenzhen, China, und die Hytera Mobilfunk GmbH, Bad Münder,
Deutschland (zusammen Hytera), bekannt. Dies ist das zweite in diesem
Jahr gesprochene Urteil eines deutschen Gerichts zugunsten von
Motorola Solutions gegen die Hytera Mobilfunk GmbH. Wichtig ist, dass
es auch für das chinesische Mutterunternehmen Hytera Communications
Corporation Limited (SHE:002583) (Hytera Communications) Gültigkeit
besitzt.
- Erstes Urteil in Deutschland gegen chinesisches
Mutterunternehmen Hytera Communications Limited
- Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Hytera das Patent
von Motorola Solutions verletzt
- Unterlassungsanordnung untersagt Hytera, patentrechtsverletzende
Produkte anzubieten; Schadensersatzpflicht von Hytera
festgestellt
Motorola Solutions, Inc. (NYSE: MSI) gab heute den positiven
Ausgang seiner jüngsten Patentrechtsverletzungsklagen in Deutschland
gegen die Hytera Communications Corporation Limited (SHE: 002583),
Shenzhen, China, und die Hytera Mobilfunk GmbH, Bad Münder,
Deutschland (zusammen Hytera), bekannt. Dies ist das zweite in diesem
Jahr gesprochene Urteil eines deutschen Gerichts zugunsten von
Motorola Solutions gegen die Hytera Mobilfunk GmbH. Wichtig ist, dass
es auch für das chinesische Mutterunternehmen Hytera Communications
Corporation Limited (SHE:002583) (Hytera Communications) Gültigkeit
besitzt.
Diese Patentrechtsverletzungsklagen fanden vor dem Landgericht
Düsseldorf statt, welches entschieden hat, dass die DMR-Funkgeräte
von Hytera, die eine von Hytera als "Pseudo-Trunking"-Funktionalität
bezeichnete Technologie im TDMA-Direktmodus verwenden, das Patent EP
2 342 851 B1 von Motorola Solutions verletzen.
Das Landgericht hat zwei Unterlassungsanordnungen gegen Hytera
ausgesprochen. Die erste Unterlassungsanordnung untersagt Hytera, die
patentierte Methode in Deutschland anzubieten. Die zweite untersagt
Hytera, die Produkte, die auf dieser Methode beruhen, in Deutschland
anzubieten und auzuliefern. Darüber hinaus hat es die
Schadensersatzpflicht von Hytera festgestellt. Obwohl Hytera gegen
die Urteile Berufung einlegen kann, sind sie gegen Stellung einer
Sicherheit durch Motorola Solutions bereits vorläufig vollstreckbar.
Diese Sicherheit wird sehr kurzfristig gestellt.
"Das Landgericht hat Maßnahmen angeordnet, Hytera für sein
illegales Verhalten und die Verletzung unseres geistigen Eigentums zu
bestrafen", so Mark Hacker, Leiter der globalen Rechtsabteilung und
Chief Administrative Officer von Motorola Solutions.
"Bezeichnenderweise betrifft die heutige Entscheidung weitere
Hytera-DMR-Funkgeräte, zusätzlich zu denen, deren
Patentrechtsverletzung unserer patentierten
Rauschunterdrückungstechnologie in einem früheren Urteil anerkannt
wurde."
Mark Hacker ergänzt: "Motorola Solutions begrüßt einen
gesetzmäßigen Wettbewerb. Wir glauben sogar, dass ein harter und
fairer Wettbewerb dazu beiträgt, Innovationen voranzutreiben und
Düsseldorf statt, welches entschieden hat, dass die DMR-Funkgeräte
von Hytera, die eine von Hytera als "Pseudo-Trunking"-Funktionalität
bezeichnete Technologie im TDMA-Direktmodus verwenden, das Patent EP
2 342 851 B1 von Motorola Solutions verletzen.
Das Landgericht hat zwei Unterlassungsanordnungen gegen Hytera
ausgesprochen. Die erste Unterlassungsanordnung untersagt Hytera, die
patentierte Methode in Deutschland anzubieten. Die zweite untersagt
Hytera, die Produkte, die auf dieser Methode beruhen, in Deutschland
anzubieten und auzuliefern. Darüber hinaus hat es die
Schadensersatzpflicht von Hytera festgestellt. Obwohl Hytera gegen
die Urteile Berufung einlegen kann, sind sie gegen Stellung einer
Sicherheit durch Motorola Solutions bereits vorläufig vollstreckbar.
Diese Sicherheit wird sehr kurzfristig gestellt.
"Das Landgericht hat Maßnahmen angeordnet, Hytera für sein
illegales Verhalten und die Verletzung unseres geistigen Eigentums zu
bestrafen", so Mark Hacker, Leiter der globalen Rechtsabteilung und
Chief Administrative Officer von Motorola Solutions.
"Bezeichnenderweise betrifft die heutige Entscheidung weitere
Hytera-DMR-Funkgeräte, zusätzlich zu denen, deren
Patentrechtsverletzung unserer patentierten
Rauschunterdrückungstechnologie in einem früheren Urteil anerkannt
wurde."
Mark Hacker ergänzt: "Motorola Solutions begrüßt einen
gesetzmäßigen Wettbewerb. Wir glauben sogar, dass ein harter und
fairer Wettbewerb dazu beiträgt, Innovationen voranzutreiben und