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    DGAP-Ad-hoc: Deutsche Konsum REIT-AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung


    Deutsche Konsum REIT-AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital


    21.11.2018 / 17:38 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Deutsche Konsum REIT-AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital



    Broderstorf, 21. November 2018 - Der Vorstand der Deutsche Konsum REIT-AG (WKN: A14KRD, ISIN: DE000A14KRD3, Ticker: DKG) (die "Gesellschaft"), hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu rund 10 % zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlage und unter teilweiser Ausnutzung des nach § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bestehenden genehmigten Kapitals. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei von EUR 27.236.313 auf bis zu EUR 29.959.944 durch Ausgabe von bis zu 2.723.631 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht. Die Obotritia Capital KGaA und die Babelsberger Beteiligungs GmbH haben sich verpflichtet, zusammen insgesamt 600.000 neue Aktien aus der Kapitalerhöhung zu zeichnen. Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten, welches unverzüglich nach dieser Mitteilung eingeleitet wird.

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