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Umwelthilfe und Land Hessen treten in Vergleichsverhandlungen
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WIESBADEN (dpa-AFX) - Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden zu Diesel-Fahrverboten in Darmstadt ist am Mittwoch ohne Urteil zu Ende gegangen. Die Deutsche Umwelthilfe und das Land Hessen treten nun in Vergleichsverhandlungen. Das Gericht legte den Verkündungstermin auf den 19. Dezember fest. Es wäre nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe der erste Vergleich bei einem Verfahren, in dem es um Stickstoffdioxidwerte geht.
Darmstadt hatte den EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2) deutlich überschritten - statt der erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittelwert waren es 2017 bis zu 72 Mikrogramm. Die Kommune landete damit auf dem dritten Platz der 15 deutschen Städte mit den höchsten Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen des vergangenen Jahres. Nur in München und Stuttgart herrschte noch dickere Luft.
Die Stadt Darmstadt hatte bis zuletzt gehofft, mit ihrem "Green City Plan" Fahrverbote verhindern zu können. Mit den darin vorgesehenen rund 200 Maßnahmen sollte nach Berechnungen des Umweltministeriums in Wiesbaden bis 2020 der Grenzwert an der maßgeblichen Messstation Hügelstraße eingehalten werden. Das Land hatte ein Diesel-Fahrverbot für den Darmstädter City-Tunnel und eine Einbahnstraßenregelung für eine wichtige Ausfallstraße vorgeschlagen.
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