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     1855  3 Kommentare Cum-Ex – Steuertricksereien für Reiche

    Viele Bürger fragen sich angesichts des von den Medien aufgedeckten neuen Cum-Ex-Skandals erstaunt, hatten wir das nicht alles schon einmal? Und hatte der damalige Bundesfinanzminister und jetzige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble nicht ehedem verkündet, diesen Sumpf mit gesetzgeberischen Maßnahmen trockenzulegen? 
    Aber erinnern wir uns erst einmal, um was es dabei eigentlich ging und aktuell immer noch geht.

    Was verbirgt sich hinter Cum-Ex?

    Der Begriff Cum-Ex existiert in der deutschen Sprache (noch) nicht. Doch wir finden einen Verweis auf Dividendenstripping, was für erfahrene Aktionäre und Leser unseres Newsletters kein unbekanntes Terrain mehr ist.

    Unter Dividendenstripping verstehen wir börsentechnisch die Kombination aus dem Verkauf einer Aktie kurz vor dem Termin der Dividendenzahlung und dem Rückkauf derselben Aktie kurz nach dem Dividendentermin. 

    Dabei steht inländischen Aktionären eine Steuererstattung zu, ausländischen Anlegern allerdings nicht. Viele Banken haben daraus ein Geschäft gemacht. Sie kaufen die Aktien ausländischer Kunden kurz vor Auszahlung der Dividende und verkaufen sie danach sofort wieder. Bei diesen als Cum-Ex bezeichneten Geschäften kam es in der Vergangenheit in großem Umfang zu bewusst herbeigeführter mehrfacher Erstattung von nur einmal abgeführter Kapitalertragsteuer.

    Eine andere Spielart der Cum-Ex-Geschäfte sind Cum/Cum-Geschäfte oder Cum-Cum-Trades zur Umgehung der Kapitalertragsteuer für ausländische Anleger. Eines ist aber allen gemein: Sie gehen zulasten der deutschen und europäischen Steuerzahler. 
    Seit 1992 wissen deutsche Finanzbehörden bereits, dass Banken und Investoren mit den Cum-Ex-Geschäften den Fiskus massiv schädigen.

    Wie funktioniert das in der Praxis?

    Klar ist, dass diese Deals nur um jene Tage herum abgewickelt werden, an denen Unternehmen ihren Aktionären eine Dividende zahlen. Diese Geschäfte ermöglichten es Anlegern über viele Jahre hinweg, sich Kapitalertragsteuern erstatten zu lassen, und das ist das Problem dabei, die zuvor gar nicht gezahlt worden sind und damit also auch nicht erstattungsfähig. 

    Der Trick beruht darauf, dass Dividenden für institutionelle Investoren wie Fonds oder Banken steuerfrei sind. Die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent wird zwar bei der Ausschüttung automatisch an den Fiskus abgeführt, die Investoren können sie sich jedoch erstatten lassen.


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    Torsten Arends
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    Torsten Arends ist Vorsitzender des Anlageausschusses des Niedersächsischen Aktienclub. Beim gemeinsamen Anlegen im Aktienfonds schätzt er den Informationsvorsprung, den viele Anleger in einer Gemeinschaft gegenüber dem Einzelnen hat. Der NDAC, gegründet 1993, zählt zu den größten Aktienclubs Deutschlands. Der Aktienclub bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit der gemeinsamen Investition in den eigenen Clubfonds NDACinvest. Torsten Arends beobachtet und schätzt das Marktgeschehen ein und berichtet für Kleinanleger und Börseninteressierte.
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    Verfasst von Torsten Arends
    Cum-Ex – Steuertricksereien für Reiche Viele Bürger fragen sich angesichts des von den Medien aufgedeckten neuen Cum-Ex-Skandals erstaunt, hatten wir das nicht alles schon einmal? Und hatte der damalige Bundesfinanzminister und jetzige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble nicht ehedem …