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     1702  0 Kommentare VW Abgas-Skandal: Das sollten sie nach dem Knaller Urteil aus Augsburg tun!

    Erstmals hat ein Gericht die Volkswagen AG dazu verurteilt, einen Schummel-Diesel zurückzunehmen, ohne dass der Besitzer eine Nutzungsentschädigung zahlen muss. Eine Super-Klatsche für VW! Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil?

    Ein Augsburger Richter hat entschieden, dass ein VW-Fahrer sein komplettes Geld für einen Golf Diesel zurückbekommt, den er in 2012 gekauft hat. Um es vorweg zu sagen: Das Urteil des LG Augsburg (Az.: 021 O 4310/16) ist spektakulär, aber es wird aller Wahrscheinlichkeit nicht zur neuen Normalität.

    Dass ein Autobesitzer nach sechs Jahren sein Fahrzeug zurückgeben kann, ohne einen Cent für die Nutzung zu zahlen, wird vermutlich die große Ausnahme bleiben.  Dennoch zeigt der Richterspruch, was beim Diesel-Skandal möglich ist. Verbraucher müssen sich nicht damit abfinden, dass sie auf den Wertverlusten ihrer Fahrzeuge sitzen bleiben und Fahrverbote ausbaden müssen. Eine Klage kann sehr erfolgversprechend sein. Dennoch gilt es immer, Chancen und Risiken (also vor allem die Kosten) eines Rechtstreits auf den Prüfstand zu stellen, bevor man aktiv wird.

    Zwei Möglichkeiten gibt es für Verbraucher. Welche die günstigere ist, hängt stark von den individuellen Voraussetzungen ab. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine kostenlose und unverbindliche Prüfung, in der Ihnen erfahrene Anwälte sagen, welches Vorgehen für Sie das günstigste ist.

    Welche Möglichkeiten habe ich?

    Im Einzelnen: Um ein Diesel-Fahrzeug zu guten Konditionen wieder loszuwerden, können Verbraucher einerseits den Hersteller auf Schadensersatz verklagen. Andererseits können sie bei ihrem Kreditinstitut den Kredit- oder Leasingvertrag widerrufen, wenn sie das Auto beim Kauf finanziert haben.

    Variante 1: Schadensersatzklage gegen den Hersteller

    Dieses Vorgehen wurde offenbar im Fall des Augsburger Urteils gewählt. Es kommt vor allem für Besitzer eines Autos aus dem VW-Konzerns in Frage, bei dem die Abgas-Manipulationen in Form einer sogenannten Abschalteinrichtung nachgewiesen sind. In der Regel handelt es sich dabei um Fahrzeuge von Volkswagen, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA189. Zudem sollte der Verbraucher zum Zeitpunkt des Autokaufs eine Rechtsschutzversicherung gehabt haben, die das Kostenrisiko einer Klage abdeckt. Sind beide Voraussetzungen gegeben, ist ein Vorgehen sinnvoll und erfolgversprechend.

    Besitzer anderer Marken schauen in die Röhre!

    Aber: Auch Besitzer anderer Marken haben durch den Diesel-Skandal massive Wertverluste erlitten und sind von Fahrverboten bedroht. Doch nicht immer ist eine Schadensersatzklage gegen den Hersteller sinnvoll und aussichtsreich. Es ist wahrscheinlich, dass auch andere Hersteller die Abgaswerte ihrer Autos manipuliert haben. Doch nur bei wenigen Herstellern ist das nachgewiesen, so dass eine Schadensersatzklage wirklich erfolgversprechend ist. Dies sollte im Zuge einer individuellen Prüfung sorgsam analysiert werden.

    Variante 2: Widerruf eines Kredit- und Leasing-Vertrags

    Ist die Ausgangslage für eine Schadensersatz-Klage unsicher, so bleibt eine zweite Möglichkeit: der Widerruf einer Kfz-Finanzierung aufgrund von Formfehlern in den Verträgen. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um ein manipuliertes Fahrzeug handelt oder nicht. Es muss noch nicht einmal ein Diesel sein, sondern kann auch ein Benziner sein. Voraussetzung ist lediglich, dass beim Kauf ein Kredit- oder Leasing-Vertrag abgeschlossen wurde und dieser fehlerhaft ist.

    Kaum Kostenrisiko beim Widerruf

    Nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf weist die Mehrzahl der Kfz-Finanzierungen solche Formfehler auf. Es handelt sich also nicht um Einzelfälle und es gibt auch bereits etliche Urteile zugunsten von Verbrauchern, beispielsweise gegen die Mercedes Benz Bank oder die Opel Bank.

    Das Besondere beim Kredit-Widerruf: Selbst wer noch keine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann bei einigen Versicherungen noch eine Police abschließen, die anschließend die Kosten eines Rechtsstreits trägt. Das ist beispielsweise bei einer Schadensersatzklage nicht möglich.

    So gehen Sie vor, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen

    Die genannten Punkte zeigen, dass es nicht einen einzigen richtigen Weg für alle Diesel-Besitzer gibt. Auch die in den Medien häufig erwähnte Musterfeststellungsklage ist nur für vergleichsweise wenige Betroffene wirklich der beste Weg. Vielmehr muss die individuelle Ausgangsposition geprüft werden und auch das Kostenrisiko in Betracht gezogen werden. Eine solche Prüfung wird von erfahrenen Anwälten angeboten, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf.   

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    VW Abgas-Skandal: Das sollten sie nach dem Knaller Urteil aus Augsburg tun! Erstmals hat ein Gericht die Volkswagen AG dazu verurteilt, einen Schummel-Diesel zurückzunehmen, ohne dass der Besitzer eine Nutzungsentschädigung zahlen muss. Eine Super-Klatsche für VW! Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil?

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