2017
3 % weniger Verurteilte als im Vorjahr
Wiesbaden (ots) - Im Jahr 2017 wurden rund 716 000 Personen
rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilt. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 21
800 Personen beziehungsweise 3,0 % weniger als im Vorjahr. Bei rund
159 200 weiteren Personen endete das Strafverfahren mit einer anderen
gerichtlichen Entscheidung, darunter rund 133 700
Verfahrenseinstellungen. Seit Beginn der flächendeckenden Einführung
der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik in Deutschland im Jahr
2007 ist die Zahl der gerichtlich beendeten Strafverfahren (-21 %)
und damit auch der rechtskräftigen Verurteilungen (-20 %)
zurückgegangen.
Seit 2007 war immer die Verhängung einer Geldstrafe nach
allgemeinem Strafrecht die häufigste rechtskräftige Verurteilung. Im
Jahr 2017 wurden insgesamt rund 552 000 Personen (77,1 %) zu einer
Geldstrafe verurteilt. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem
Strafrecht oder Strafarrest wurde bei rund 104 400 Personen (14,6 %)
entschieden.
rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilt. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 21
800 Personen beziehungsweise 3,0 % weniger als im Vorjahr. Bei rund
159 200 weiteren Personen endete das Strafverfahren mit einer anderen
gerichtlichen Entscheidung, darunter rund 133 700
Verfahrenseinstellungen. Seit Beginn der flächendeckenden Einführung
der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik in Deutschland im Jahr
2007 ist die Zahl der gerichtlich beendeten Strafverfahren (-21 %)
und damit auch der rechtskräftigen Verurteilungen (-20 %)
zurückgegangen.
Seit 2007 war immer die Verhängung einer Geldstrafe nach
allgemeinem Strafrecht die häufigste rechtskräftige Verurteilung. Im
Jahr 2017 wurden insgesamt rund 552 000 Personen (77,1 %) zu einer
Geldstrafe verurteilt. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem
Strafrecht oder Strafarrest wurde bei rund 104 400 Personen (14,6 %)
entschieden.
Bei weiteren rund 59 700 Personen (8,3 %) wandten die Gerichte das
Jugendstrafrecht an, das bei Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren
obligatorisch ist. Bei Straftaten Heranwachsender, die zum Zeitpunkt
der Tat bereits 18 Jahre, aber noch keine 21 Jahre alt waren, prüft
das Strafgericht, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht
angewandt wird. Das Jugendstrafrecht stellt die Erziehung der
Jugendlichen sowie die Verhinderung weiterer Straftaten in den
Vordergrund und bietet dafür ein spezielles, gegenüber dem
allgemeinen Strafrecht stärker abgestuftes Sanktionensystem, das von
Erziehungsmaßregeln über Zuchtmittel bis zur Jugendstrafe reicht. Im
Jahr 2017 erhielten rund 9 700 Personen eine Jugendstrafe als
schwerste Sanktionsform innerhalb des Jugendstrafrechts. Bei 42 500
Personen wurden Zuchtmittel verhängt, bei den übrigen 7 500 Personen
Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz. Zuchtmittel können
von Verwarnungen über die Erteilung von Auflagen bis zur Verhängung
von Jugendarrest reichen. Mit Erziehungsmaßregeln werden Weisungen
zur Lebensführung erteilt, beispielsweise an einem sozialen
Trainingskurs teilzunehmen. Sie können auch die Anordnung beinhalten,
Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.
Gerichtliche Verurteilungen sanktionieren unterschiedliche
Gesetzesverstöße. So lagen im Jahr 2017 bei rund einem Fünftel aller
Verurteilungen Straftaten im Straßenverkehr nach dem Strafgesetzbuch
oder dem Straßenverkehrsgesetz zugrunde (rund 159 000). Weitere rund
451 700 Personen wurden wegen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch
ohne Delikte im Straßenverkehr rechtskräftig verurteilt. Darunter
entfielen mengenmäßig die meisten auf die Deliktgruppe Betrug und
Untreue (rund 144 800) sowie Diebstahl- und Unterschlagung (rund 123
200). Neben dem Strafgesetzbuch und dem Straßenverkehrsgesetz
existieren in Deutschland noch weitere Gesetze, die Strafvorschriften
enthalten. Im Jahr 2017 wurden insgesamt rund 105 400 Personen wegen
der Verletzung dieser anderen Gesetze verurteilt (2,4 % mehr als im
Vorjahr), darunter am häufigsten wegen Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz (rund 60 100).
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte:
Rechtspflege,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 41 14,
www.destatis.de/kontakt
OTS: Statistisches Bundesamt
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/32102
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
Jugendstrafrecht an, das bei Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren
obligatorisch ist. Bei Straftaten Heranwachsender, die zum Zeitpunkt
der Tat bereits 18 Jahre, aber noch keine 21 Jahre alt waren, prüft
das Strafgericht, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht
angewandt wird. Das Jugendstrafrecht stellt die Erziehung der
Jugendlichen sowie die Verhinderung weiterer Straftaten in den
Vordergrund und bietet dafür ein spezielles, gegenüber dem
allgemeinen Strafrecht stärker abgestuftes Sanktionensystem, das von
Erziehungsmaßregeln über Zuchtmittel bis zur Jugendstrafe reicht. Im
Jahr 2017 erhielten rund 9 700 Personen eine Jugendstrafe als
schwerste Sanktionsform innerhalb des Jugendstrafrechts. Bei 42 500
Personen wurden Zuchtmittel verhängt, bei den übrigen 7 500 Personen
Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz. Zuchtmittel können
von Verwarnungen über die Erteilung von Auflagen bis zur Verhängung
von Jugendarrest reichen. Mit Erziehungsmaßregeln werden Weisungen
zur Lebensführung erteilt, beispielsweise an einem sozialen
Trainingskurs teilzunehmen. Sie können auch die Anordnung beinhalten,
Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.
Gerichtliche Verurteilungen sanktionieren unterschiedliche
Gesetzesverstöße. So lagen im Jahr 2017 bei rund einem Fünftel aller
Verurteilungen Straftaten im Straßenverkehr nach dem Strafgesetzbuch
oder dem Straßenverkehrsgesetz zugrunde (rund 159 000). Weitere rund
451 700 Personen wurden wegen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch
ohne Delikte im Straßenverkehr rechtskräftig verurteilt. Darunter
entfielen mengenmäßig die meisten auf die Deliktgruppe Betrug und
Untreue (rund 144 800) sowie Diebstahl- und Unterschlagung (rund 123
200). Neben dem Strafgesetzbuch und dem Straßenverkehrsgesetz
existieren in Deutschland noch weitere Gesetze, die Strafvorschriften
enthalten. Im Jahr 2017 wurden insgesamt rund 105 400 Personen wegen
der Verletzung dieser anderen Gesetze verurteilt (2,4 % mehr als im
Vorjahr), darunter am häufigsten wegen Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz (rund 60 100).
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
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Telefon: +49 (0) 611 / 75 41 14,
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