checkAd

    2017  176  0 Kommentare 3 % weniger Verurteilte als im Vorjahr

    Wiesbaden (ots) - Im Jahr 2017 wurden rund 716 000 Personen
    rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilt. Wie das
    Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 21
    800 Personen beziehungsweise 3,0 % weniger als im Vorjahr. Bei rund
    159 200 weiteren Personen endete das Strafverfahren mit einer anderen
    gerichtlichen Entscheidung, darunter rund 133 700
    Verfahrenseinstellungen. Seit Beginn der flächendeckenden Einführung
    der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik in Deutschland im Jahr
    2007 ist die Zahl der gerichtlich beendeten Strafverfahren (-21 %)
    und damit auch der rechtskräftigen Verurteilungen (-20 %)
    zurückgegangen.

    Seit 2007 war immer die Verhängung einer Geldstrafe nach
    allgemeinem Strafrecht die häufigste rechtskräftige Verurteilung. Im
    Jahr 2017 wurden insgesamt rund 552 000 Personen (77,1 %) zu einer
    Geldstrafe verurteilt. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem
    Strafrecht oder Strafarrest wurde bei rund 104 400 Personen (14,6 %)
    entschieden.

    Bei weiteren rund 59 700 Personen (8,3 %) wandten die Gerichte das
    Jugendstrafrecht an, das bei Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren
    obligatorisch ist. Bei Straftaten Heranwachsender, die zum Zeitpunkt
    der Tat bereits 18 Jahre, aber noch keine 21 Jahre alt waren, prüft
    das Strafgericht, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht
    angewandt wird. Das Jugendstrafrecht stellt die Erziehung der
    Jugendlichen sowie die Verhinderung weiterer Straftaten in den
    Vordergrund und bietet dafür ein spezielles, gegenüber dem
    allgemeinen Strafrecht stärker abgestuftes Sanktionensystem, das von
    Erziehungsmaßregeln über Zuchtmittel bis zur Jugendstrafe reicht. Im
    Jahr 2017 erhielten rund 9 700 Personen eine Jugendstrafe als
    schwerste Sanktionsform innerhalb des Jugendstrafrechts. Bei 42 500
    Personen wurden Zuchtmittel verhängt, bei den übrigen 7 500 Personen
    Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz. Zuchtmittel können
    von Verwarnungen über die Erteilung von Auflagen bis zur Verhängung
    von Jugendarrest reichen. Mit Erziehungsmaßregeln werden Weisungen
    zur Lebensführung erteilt, beispielsweise an einem sozialen
    Trainingskurs teilzunehmen. Sie können auch die Anordnung beinhalten,
    Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.

    Gerichtliche Verurteilungen sanktionieren unterschiedliche
    Gesetzesverstöße. So lagen im Jahr 2017 bei rund einem Fünftel aller
    Verurteilungen Straftaten im Straßenverkehr nach dem Strafgesetzbuch
    oder dem Straßenverkehrsgesetz zugrunde (rund 159 000). Weitere rund
    451 700 Personen wurden wegen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch
    ohne Delikte im Straßenverkehr rechtskräftig verurteilt. Darunter
    entfielen mengenmäßig die meisten auf die Deliktgruppe Betrug und
    Untreue (rund 144 800) sowie Diebstahl- und Unterschlagung (rund 123
    200). Neben dem Strafgesetzbuch und dem Straßenverkehrsgesetz
    existieren in Deutschland noch weitere Gesetze, die Strafvorschriften
    enthalten. Im Jahr 2017 wurden insgesamt rund 105 400 Personen wegen
    der Verletzung dieser anderen Gesetze verurteilt (2,4 % mehr als im
    Vorjahr), darunter am häufigsten wegen Verstößen gegen das
    Betäubungsmittelgesetz (rund 60 100).

    Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
    Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
    Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
    zu finden.


    Weitere Auskünfte:
    Rechtspflege,
    Telefon: +49 (0) 611 / 75 41 14,
    www.destatis.de/kontakt

    OTS: Statistisches Bundesamt
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/32102
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

    Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
    Statistisches Bundesamt
    Pressestelle
    Telefon: +49 611-75 34 44
    E-Mail: presse@destatis.de


    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    2017 3 % weniger Verurteilte als im Vorjahr Im Jahr 2017 wurden rund 716 000 Personen rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 21 800 Personen beziehungsweise 3,0 % weniger als im Vorjahr. Bei rund 159 200 …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer