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    Riskante Finanzwetten  228  0 Kommentare Aufsicht Bafin greift erneut durch

    FRANKFURT/BONN (dpa-AFX) - Die deutsche Finanzaufsicht Bafin greift erneut bei riskanten Finanzwetten durch. Die Behörde plane, aus Verbraucherschutzgründen die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von sogenannten binären Optionen an Privatkunden in Deutschland zu untersagen, teilte sie am Donnerstag in Bonn mit. Damit reagiere sie darauf, dass ein vorübergehendes Verbot der Wertpapiere in der EU von der Europäischen Aufsichtsbehörde ESMA auslaufe.

    Bei binären Optionen setzen Anleger darauf, dass zugrundeliegende Wertpapiere wie Aktien oder Währungen etwa in einem bestimmten Zeitraum fallen oder steigen. Tritt das Ereignis nicht ein, verliert der Anleger sein angelegtes Kapital. Geht die Wette auf, wird die Option entweder ausgezahlt oder der Anleger kann weiter handeln.

    Binäre Optionen seien gerade in der Niedrigzinsphase verlockend für Kleinanleger, sagte Bafin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele. Sie ließen sich leicht auf Online-Plattformen handeln und versprächen hohe Renditen. "Die Praxis hat aber gezeigt, dass die Produkte für Kleinanleger extrem verlustreich und sehr riskant sind."

    Binäre Optionen seien komplex und wenig transparent, so die Bafin. Wegen der oft sehr kurzen Laufzeiten könnten Kunden das Risiko-Rendite-Profil kaum einschätzen. Zudem gebe es Interessenskonflikte, da viele Anbieter die Preise festsetzten und zugleich als Gegenparteien aufträten.

    Es ist nicht das erste Mal, dass die Bafin zum Kleinanlegerschutz einschreitet: Im Mai 2017 verbot sie Differenzgeschäfte (CFDs) mit Nachschusspflicht für Privatanleger, mit denen Investoren mit geringem Kapitaleinsatz auf die Kursentwicklungen etwa von Aktien spekulieren, aber auch schnell viel Geld verlieren können - bis über das eingesetzte Vermögen hinaus. Zudem hatte die Bafin 2016 mit einem Verbot von Bonitätsanleihen gedroht, die Wetten auf die Kreditwürdigkeit von Unternehmen erlauben. Nach Zugeständnissen der Finanzbranche hatte die Behörde aber darauf verzichtet./als/DP/jha





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