Widerruf-Immobilienkredit
Baufinanzierung - Jetzt durch den Widerrufsjoker Ihren Zins halbieren!
Das ist Ihre Chance! Alle Kunden, die ihre Baufinanzierung nach 2010 abgeschlossen haben, können diese nun aufgrund von Fehlern in den Verträgen widerrufen. Die Auswirkungen daraus sind ausschließliche positiv für den Verbraucher!
Fehler strecken sich über den gesamten Vertrag
Bisher war bekannt, dass zahlreiche Verträge aufgrund von Fehlern in der Widerrufsbelehrung rückabgewickelt werden können. Wie nun allerdings aus Analysen hervor ging, können Verträge ab dem Juni 2010 aufgrund vieler weiterer Fehler widerrufen werden.
Betroffen sind wohl vor allem die Anhänge von Verträgen, darunter auch die berühmten AGBs. Besonders im Fokus stehen hier die Sparkasse und die ING Diba.
Doch nicht nur diese beiden Banken bieten eine solche Chance. Hier eine Übersicht:
Volksbanken / Sparda-Bank
Bei den Volksbanken lassen sich die Fehler bei unzulässig gekürzten Fristen finden. Aufgrund dessen sollten Sie eine gute Chance auf den Widerrufsjoker haben, insbesondere, wenn die Rechtsschutzversicherung greift.
Sparkasse
Bei der Sparkasse ist eine Rückabwicklung besonders lukrativ. Die Fehler der Sparkassen liegen bei falschen Kreditformularen, mit denen gearbeitet wurde, ein BGH-Urteil bestätigte dies bereits.
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr aktuelles Darlehen zu beenden und eine günstigere Variante zu wählen.
Deutsche Bank / DSL / Commerzbank
Bei diesen Banken sind die Fehler erneut an anderer Stelle zu finden. Hier handelt es sich um fehlerhafte Kundeninformationen, die bezüglich der Kündigung des Darlehens getroffen wurden.
Attraktiv ist der Widerruf an dieser Stelle, da ein vorzeitiger Ausstieg ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist.
ING Diba
Laut Gesetz müssen Banken in solchen Verträgen eine Angabe zur Laufzeit treffen, was die ING Diba allerdings in zahlreichen Darlehensverträgen nicht tat. Betroffen sind wohl nahezu alle Verträge aus dem Zeitraum Juni 2010 und Ende 2015.
Durch diesen gravierenden Fehler können Sie Ihr Widerrufsrecht auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrages nutzen.
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Bei weiteren Fragen zum Thema Widerruf Baufinanzierung, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.