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    DGAP-News: Staramba SE / Schlagwort(e): Stellungnahme


    STARAMBA SE: Verwaltungsrat erwägt zivil-, straf- und berufsrechtliche Schritte gegen Abschlussprüfer


    03.12.2018 / 15:26



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    STARAMBA SE: Verwaltungsrat erwägt zivil-, straf- und berufsrechtliche Schritte gegen Abschlussprüfer


    Berlin, 03. Dezember 2018


    Der Verwaltungsrat der STARAMBA SE (XETRA: 99SC) lässt aufgrund der am vergangenen Freitag, den 30. November 2018, kommunizierten Einschätzung des Abschlussprüfers, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zur Erteilung eines Versagungsvermerks für den geänderten Jahresabschluss und den geänderten Lagebericht zum 31. Dezember 2017 zivil-, straf- und berufsrechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Abschlussprüfer der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen.


    Nachdem die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch im Rahmen der Nachprüfung des geänderten Jahresabschlusses und des geänderten Lageberichts zum 31. Dezember 2017 mitgeteilt hat, keine ausreichenden und geeigneten Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile erlangt zu haben und daher den Bestätigungsvermerk erneut versagt hat, mehren sich aus Sicht der Gesellschaft deutliche Anhaltspunkte, die berechtigte Zweifel an der erforderlichen Neutralität der verantwortlichen Abschlussprüfer aufwerfen.


    "Wir müssen nach dem uns vorliegenden Sachstand und dem Verhalten der Abschlussprüfer davon ausgehen, dass die verantwortlichen Prüfer weder ihrem öffentlichen Auftrag noch ihrer mandatsbedingten Sorgfalts- und Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen sowie den Mitarbeitern und Aktionären der Gesellschaft gerecht geworden sind und müssen dieses Verhalten daher zum Anlass einer zivil- und strafrechtlichen Überprüfung nehmen", lässt der Verwaltungsrat der Gesellschaft mitteilen.


    "Bis zu Beginn der Bilanzverwaltungsratssitzung gingen wir noch von einem Bestätigungsvermerk mit wenigen Einschränkungen aus. Allen Beteiligten war klar, dass die Gesellschaft am 30. November 2018 die Zahlen veröffentlichen muss, um Zwangsmaßnahmen durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu vermeiden. Die überraschende Kehrtwende der BDO mitten in der Sitzung am 29. November 2018, die nun zu der Erteilung eines erneuten Versagungsvermerks geführt hat, ist aus Sicht der Gesellschaft nicht ansatzweise nachvollziehbar", so Christian Daudert, Geschäftsführender Direktor der Staramba SE.

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