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    Deutschland  427  0 Kommentare Paradies für Immo-Geldwäscher

    Berlin (pte009/07.12.2018/11:30) - Im deutschen Immobilienmarkt werden jährlich mehrere Milliarden Euro von Schwerkriminellen und korrupten Akteuren aus Deutschland und der ganzen Welt gewaschen. 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte werden demnach in Immobilien investiert. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland" http://bit.ly/2PogT4Z der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland http://transparency.de .

    Notare in der Pflicht

    "Es gibt ein massives Problem mit Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland. Die geltenden Gesetze und die Ausstattung der Ermittlungsbehörden stehen auch angesichts der Grenzenlosigkeit internationaler Finanzströme in keinem Verhältnis dazu", unterstreicht Transparency-Deutschland-Vorsitzende Edda Müller.

    Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass Immobilienmakler, Notare und Anwälte das Prinzip "Kenne deinen Kunden" beachten und Verdachtsmeldungen abgeben. "Die Meldezahlen der letzten Jahre zeigen: Die entscheidenden Akteure melden praktisch keine Fälle und tragen damit kaum zur Geldwäschebekämpfung bei. Für Notare muss bei Verdachtsmeldungen in typisierten Fällen die Schweigepflicht aufgehoben werden", fordert Müller.

    Der Expertin nach prüfen Immobilienmakler, Notare und Anwälte nur unzureichend, ob ihre Kunden politisch exponierte Personen sind. Hier gelten bereits zusätzliche gesetzliche Prüfpflichten zur Mittelherkunft. Damit diese eingehalten werden können, so Transparency, müsste insbesondere die Bundesnotarkammer ihren Mitgliedern einen Zugang zu professionellen Datenbanken ermöglichen.

    Mehr Transparenz nötig

    Das 2017 eingeführte Transparenzregister der wahren wirtschaftlichen Eigentümer reicht laut Müller nicht aus, um tatsächliche Transparenz herzustellen. Studienautor Markus Henn vom Verein WEED http://weed-online.org ergänzt hierzu: "Das Transparenzregister hat noch zu viele Schlupflöcher. Es kann nicht sein, dass statt der wahren Eigentümer nur Vertreter benannt werden dürfen. Ausländische Gesellschaften, die Immobilien in Deutschland besitzen, sollten zudem ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden müssen."

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    [ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20181207009 ]




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