Großbritannien
Zockerei: Hedgefonds spekulieren auf Brexit-Wirtschaftskrise
Große Hedgefonds wetten auf eine Talfahrt britischer Konsumunternehmen nach dem Brexit. Der EuGH entschied unterdessen, dass ein Exit vom Brexit ohne Zustimmung der restlichen EU-Mitglieder möglich wäre.
Hedgefonds prominenter Brexit-Unterstützer spekulieren auf eine Talfahrt bei britischen Unternehmen nach dem Brexit. Dazu wurden bedeutende Short-Positionen gegen konsumorientierte britische Unternehmen wie z. B. Einzelhändler, Immobilienfirmen und Banken eingegangen. Dies berichtet die britische Tageszeitung "The Guardian".
Zwei große Hedgefonds: Marshall Wace und Odey Asset Management, wetten mit Short-Positionen im Wert von insgesamt 721 Millionen GBP (rund 803 Millionen Euro) gegen britische Konsumunternehmen.
Unter den geshorteten Unternehmen befinden sich Intu Properties, Eigentümer großer Einkaufszentren, die Kaufhauskette Debenhams sowie der Autohändler Lookers. Außerdem die bekannten Einzelhändler Marks & Spencer, Kingfisher, Dunelm Group und Superdry.
Allein Marshall Wace bestätigte 47 Short-Positionen auf verschiedene britische Unternehmen.
Besonders brisant: Der Chef von Odey Asset Management, Crispin Odey, zählt mit zu den größten Brexit-Befürwortern. Er spendete für die führende Brexit-Kampagne 'Vote Leave ' und die EU-skeptische und rechtspopulistische UK Independence Party (UKIP). Kürzlich gab er gegenüber "Financial News" außerdem politische Ambitionen zu: "Plötzlich merkt man, dass man sich wieder politisch engagieren muss. Ich habe meine Zeit damit verschwendet, in den letzten 30 Jahren Geld zu verdienen und zu sehen, wie die Politik immer schlechter wird".
Ob die Hedgefonds-Wetten tatsächlich aufgeht, ist noch völlig ungewiss. Einen Tag bevor Premierministerin Theresa May ihr Brexit-Abkommen durch das Parlament bringen will, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nämlich entschieden, dass Großbritannien auch ohne Zustimmungen der restlichen EU-Länder den Brexit stoppen kann. Dazu müsse lediglich die "eindeutige und bedingungslose Entscheidung" schriftlich mitgeteilt werden.
Lesen Sie auch
Quellen: