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    DGAP-News  804  0 Kommentare MACHTKAMPF UM DIE ALBIS LEASING AG SPITZT SICH ZU - WEITERES VERLANGEN ZUR UNVERZÜGLICHEN EINBERUFUNG EINER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG - MACHT - UND RECHTSMISSBRAUCH? (deutsch)

    MACHTKAMPF UM DIE ALBIS LEASING AG SPITZT SICH ZU - WEITERES VERLANGEN ZUR UNVERZÜGLICHEN EINBERUFUNG EINER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG - MACHT - UND RECHTSMISSBRAUCH?

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    DGAP-News: / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalerhöhung MACHTKAMPF UM DIE ALBIS LEASING AG SPITZT SICH ZU - WEITERES VERLANGEN ZUR UNVERZÜGLICHEN EINBERUFUNG EINER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG - MACHT - UND RECHTSMISSBRAUCH?

    10.12.2018 / 13:40
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    ### Pressemitteilung ###
    Hamburg-Nürnberg, 10. Dezember 2018,

    * Dr. Rolf Aschermann will den Vorsitz im Aufsichtsrat der Albis Leasing AG auf gar keinen Fall abgeben und wehrt sich verbissen gegen eine Flut von Abwahlanträgen.

    * Aktionär Christoph Zitzmann hat bereits am Freitag den 07.12.2018, noch vor 16 Uhr, beim Vorstand der Gesellschaft die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung beantragt.

    * Erster und wichtigster Tagesordnungspunkt dieses Antrags ist erneut die Abberufung von Dr. Rolf Aschermann aus dem Aufsichtsrat. Begründet wird dies damit, dass Dr. Aschermann sich nicht dem Wohle der Gesellschaft verpflichtet fühlt, sondern eher darum bemüht ist, einzelne Aktionärsgruppen zu bevorzugen und sich damit gezielt in die Mehrheitsbildung innerhalb des Aktionärskreises einschaltet. Dies stellt einen Missbrauch seiner Amtsstellung dar, was durch die jüngsten Vorgänge um die angekündigte, kurzfristige Kapitalerhöhung erneut belegt wird.

    * Als weiterer Punkt soll auch dem Vorstandssprecher Bernd Dähling das Vertrauen entzogen werden. Zitzmann führt hier neben ansonsten fast gleicher Begründung auch noch charakterliche Schwächen an, die gegen Dähling sprechen.

    * Um den offensichtlichen Plänen von Dähling und Aschermann zum Schutz der Mehrheit der Aktionäre und zum Wohle der Gesellschaft entgegenzutreten, hat sich Christoph Zitzmann auch bereits am 02.12.2018 an Vorstand und Aufsichtsrat gewandt und seine Bereitschaft erklärt, die Gesellschaft finanziell durch Zeichnung der Aktien aus der Kapitalerhöhung zu unterstützen. Vorstandssprecher Dähling war davon wohl überrascht und mit dem neuen, ungeplanten Sachverhalt so überfordert, dass er es bisher vorzog, weder die Aktionäre noch die Öffentlichkeit von dem über dem Börsenkurs liegenden Angebot Zitzmanns zu informieren.

    * Nachdem keinerlei Reaktion auf das Angebot von Herrn Zitzmann erfolgte, verlangte dieser am 07.12. 2018 die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung.

    * War es Faulheit vor dem Wochenende, Unfähigkeit mit diesem unangenehmen, neuen Sachverhalt umzugehen oder einfach nur die Scheu davor, dass nun nebulöse Machenschaften der jüngeren Vergangenheit ans Licht kommen könnten, die Dähling wiederum davon abhielten unverzüglich durch eine Ad Hoc Mitteilung zu veröffentlichen?

    Die Fakten im Detail:

    Christoph Zitzmann ist bereits seit mehr als 10 Jahren bei der Albis Leasing AG (WKN:656940, ISIN: DE0006569403, "Albis Leasing") als Aktionär beteiligt und repräsentiert nach kontinuierlicher Aufstockung seines Anteils aktuell deutlich mehr als 17% des Grundkapitals.

    Bereits Mitte November 2018 hatte die Manus Vermögensverwaltung GmbH, der größte Aktionär der Albis Leasing mit nach eigenen Angaben mehr als 30 Prozent der Anteile, den Vorstand der Albis Leasing AG zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung aufgefordert. Dieser Antrag wurde vom Vorstand der Gesellschaft am 26.11.18 mit der gleichen Antwort abgelehnt, mit welcher der Aufsichtsratsvorsitzende und Versammlungsleiter Dr. Aschermann auf der ordentlichen Hauptversammlung im Juli 2018 die Stimmen der Manus ausgeschlossen hatte - mit fadenscheiniger Begründung - nur mit Verweis auf angebliche Rechtsanwaltsmeinungen "zweier renommierter deutscher Großkanzleien" zu einem viele Jahre zurückliegenden "(Form-)Fehler" bei der Abgabe von Stimmrechtsmeldungen, welche noch vor der Hauptversammlung 2018 berichtigt wurden. Daraufhin hat auch bereits die Manus am 28.11.2018 beim Amtsgericht Hamburg die gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung beantragt.

    Nach Ansicht von Herrn Zitzmann ist zu prüfen, ob ein solches Verhalten des Aufsichtsratsvorsitzenden und damaligen Versammlungsleiters - der zur Neutralität verpflichtet ist - gesetzeswidrig war und ist. Es steht der Verdacht im Raum, dass Dr. Rolf Aschermann eine Aktionärsgruppe bevorzugt hat, noch immer aktiv bevorzugt und so letztlich seinen Aussichtsratsposten sichern will.

    Ziel des Antrags von Christoph Zitzmann ist es daher, die Aktionäre über die Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Rolf Aschermann, den Vertrauensentzug gegenüber Bernd Dähling und über die Einsetzung eines Sonderprüfers für mehrere Themenbereiche abstimmen zu lassen.

    Auch der Antrag der Manus Vermögensverwaltung GmbH vom 15.11.2018 verlangt unter anderem die Abwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden. Damit haben allein durch diese beiden Anträge bereits mehr als 49% der Aktionäre dem Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Rolf Aschermann das Vertrauen entzogen und fordern seine schnellstmögliche Abwahl!

    Vor diesem Hintergrund legt Herr Zitzmann Dr. Rolf Aschermann nahe, mit sofortiger Wirkung zumindest den Vorsitz im Aufsichtsrat freiwillig niederzulegen, um weiteren Schaden von der Gesellschaft abzuwenden.

    Seit der turbulenten und vom Ausschluss geprägten Hauptversammlung 2018 haben weder Vorstand noch Aufsichtsrat Kontakt mit Herrn Zitzmann als derzeit größtem stimmberechtigten Aktionär aufgenommen und versucht, die nun offen aufgetretenen Auseinandersetzungen im Aktionariat einvernehmlich, zielorientiert und außergerichtlich beizulegen.
    Im Gegenteil - bei einem von Herrn Zitzmann initiierten Treffen mit Bernd Dähling als Sprecher des Vorstands am 21.09.2018 hat dieser durch bewusst inkompetentes und niveauloses Verhalten versucht, weitere Zwietracht unter den Ankeraktionären zu provozieren.

    Dähling drohte sogar, Zitzmann werde "den langen Arm des Vorstands noch zu spüren bekommen". Mit dem Wissen von heute kann man davon ausgehen, dass Herr Dähling damit die erst im November 2018 überraschend angekündigte und unternehmensverändernde Kapitalerhöhung in einem Volumen von über 40 Prozent des Grundkapitals unter teilweisem Ausschluss des Bezugsrechts meinte, mit der der Vorstandsprecher und der Aufsichtsratsvorsitzende offenbar das Ziel verfolgen, die Mehrheitsverhältnisse zu verändern. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die geplante Kapitalerhöhung aus Sicht von Finanzexperten völlig unzureichend begründet ist. Das ist im Sinne der Gesellschaft nicht tragbar.

    Die Handlungen des Vorstandssprechers und des Aufsichtsratsvorsitzenden verstärken die Sorge, dass sie sich entgegen ihren Behauptungen nicht neutral zum Wohle der Gesellschaft verhalten, sondern gesetzeswidrig eine eigene, versteckte Agenda verfolgen, genauso wie beim Ausschluss der Manus Vermögensverwaltung GmbH von der ordentlichen Hauptversammlung 2018.

    Der Vorstandssprecher und der Aufsichtsratsvorsitzende haben dabei bisher bewusst im Unklaren gelassen, warum die Gesellschaft so dringenden Eigenkapitalbedarf haben und wie das eingeworbene Kapital zum Wohle der Gesellschaft und aller Aktionäre konkret verwendet werden soll. Es besteht durchaus die Gefahr, dass mit dem überschüssigen Eigenkapital riskante Geschäfte getätigt werden sollen, welche weder im Sinne des Aktionariats noch der Gesellschaft stehen.

    Angesichts der aktuellen Gemengelage und der mangelhaften Informationspolitik des Vorstands muss über diese massive Kapitalerhöhung auf einer Hauptversammlung von allen Aktionären abgestimmt werden, nachdem der Vorstand die Ziele für die Verwendung des Kapitals allen Aktionären detailliert erläutert hat. Nachdem Dringlichkeit geboten ist, hat diese Hauptversammlung außerordentlich und unverzüglich zu erfolgen.

    Aus Aktionärskreisen verlautete, dass der Hamburger Multiunternehmer Albert Büll (geboren 1938) die Aktien aus dem Teil, der - vom Vorstand mit nur knapper Mehrheit faktisch beschlossenen - Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht für die Aktionäre, übernehmen sollte. Albert Büll, der mit seiner B&L Gruppe ansonsten im Immobilienbereich tätig ist, wird eine große Nähe zum Vorstandsberater Bernd Günther nachgesagt.

    Sollte nun auch der Antrag von Christoph Zitzmann auf dringende Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung durch den Vorstand abgelehnt werden, will der Vorstand unter Führung von Vorstandssprecher Bernd Dähling offensichtlich die Abstimmung der Aktionäre über die Kapitalerhöhung und die Abwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Aschermann faktisch verhindern - wohlwissend, dass ein veränderter, unabhängiger Aufsichtsrat auch das Zusammenspiel von Aschermann und Dähling genauer unter die Lupe nehmen müsste.

    Sollte der Vorstand diesem begründeten Einberufungsverlangen nicht nachkommen, wird Zitzmann dann konsequenterweise die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung gerichtlich durchsetzen.

    Das eigentliche Ziel einer Kapitalerhöhung, möglichst viel Ertrag pro neue Aktie für die Gesellschaft zu erlangen, wurde von Dähling völlig vernachlässigt. Seitens der Gesellschaft wurde bisher keinerlei Werbung für die Kapitalerhöhung - weder bei den Großaktionären, noch in der Öffentlichkeit - platziert. Die Achse Dähling, Büll war wohl im Vorfeld bereits schon ausreichend zementiert genug, dass öffentliches, allgemeines Interesse an der Zeichnung neuer Aktien - und damit ein höherer erzielbarer Preis - gar nicht gewollt war?

    Es ging ja wohl auch in erster Linie um Machterhalt auf Führungsebene - das Wohl der Gesellschaft war dabei offensichtlich zweitrangig. Christoph Zitzmann als einer der Hauptaktionäre der Albis Leasing AG war von keiner Seite in Bezug auf eine Unterstützung der angeblich so dringenden und wichtigen Kapitalerhöhung angesprochen worden. Ohne das feste Kalkül Albert Büll, der wohl mit einem günstigen Einstiegskurs geködert wurde und aus verständlichem Eigeninteresse an einem solchen interessiert ist, war keinesfalls sichergestellt, dass diese überdimensionierte Kapitalerhöhung am Markt überhaupt platziert werden kann. Ein diesbezüglicher Misserfolg würde die Gesellschaft über Jahre hinaus schwer schädigen!

    Die Mehrheit des Aufsichtsrats sollte einer solch umfangreichen Kapitalerhöhung, aus Sicht von Christoph Zitzmann, keinesfalls jetzt unter dem Druck des Vorstandssprechers und des Aufsichtsratsvorsitzenden zustimmen, solange eine Notwendigkeit nicht nachgewiesen und Transparenz nicht gewährleistet ist. 0Die Kommunikation des Vorstandssprechers und des Aufsichtsratsvorsitzenden zum Thema Kapitalerhöhung in einem solch gigantischen und unternehmensverändernden Ausmaß ist bisher so überstürzt, dilettantisch vorbereitet und kommuniziert worden, dass die dafür Verantwortlichen sich auch dafür dem Votum aller Aktionäre auf der umgehend einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung stellen müssen! Darüber können auch die bisherigen, rhetorisch zielorientierten Interviews von Dr. Rolf Aschermann und Bernd Dähling in der Börsenzeitung - nach eigener Aussage eingefädelt vom Vorstandsberater - nicht hinwegtäuschen.

    Herr Zitzmann ruft Vorstand und Aufsichtsrat auf, offenzulegen welche Aktionäre / Aktionärsgruppen an der planerischen Gestaltung der sehr kurzfristig initiierten Kapitalerhöhung beteiligt waren.

    Was sagen die prominenten Aktionäre Felix Magath, Gerhard Delling, Bernd Wehmeyer und Helmuth Spincke, die sich allesamt auf der letzten Hauptversammlung vorstellen ließen, zu den Vorgängen? Gerade diese Aktionäre sind nun auch gefragt, Ihr eigenständiges Votum zur Zukunft der Albis Leasing AG abzugeben.

    Trotz und gerade in Anbetracht der undurchsichtigen Situation, welche verursacht durch Vorstandssprecher und Aufsichtsratsvorsitzenden, die Gesellschaft in eine bedrohliche Situation bringen könnte, ist sich Herr Zitzmann seiner Verantwortung um Ausgleich unter den verfeindeten Aktionärsgruppen bewusst und erklärte sich bereit, die Aktien aus dem Teil, der vom Vorstand faktisch beschlossenen Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht, zu übernehmen, sollte der unbeeinflusste Teil des Aufsichtsrats diese unüberlegte Vorgehensweise der Mehrheit des Vorstands nicht mehr stoppen können. Ein entsprechendes Angebot wurde von Herrn Zitzmann bereits am 02.12.2018 gegenüber dem Vorstand abgegeben und sowohl der Aufsichtsrat als auch die weiteren Ankeraktionäre wurden darüber gleichzeitig unterrichtet.

    Christoph Zitzmann ist es wichtig, das gesunde Wachstum der Gesellschaft sicherzustellen, zu unterstützen und einem Vertrauensverlust der Geschäftspartner entgegenzuwirken, insbesondere solange eine Meinungsbildung aller Aktionäre von Vorstandssprecher und Aufsichtsratsvorsitzendem verhindert wird.

    ### Ende der Pressemitteilung ###

    Über die Auto Zitzmann GmbH

    Die Auto Zitzmann GmbH wurde vor über 25 Jahren von Christoph Zitzmann gegründet - sie widmet sich vordergründig dem Handel sowie der Vermietung von Fahrzeugen und ist die erste Adresse für junge und gepflegte Sport- und Luxusfahrzeuge.

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    10.12.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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