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Deutsche Industrie REIT-AG: Deutsche Industrie REIT-AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
DGAP-Ad-hoc: Deutsche Industrie REIT-AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR |
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Deutsche Industrie REIT-AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Rostock, 12. Dezember 2018 - Der Vorstand der Deutsche Industrie REIT-AG (WKN: A2G9LL, ISIN: DE000A2G9LL1), (die "Gesellschaft"), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 18.000.056,00 um bis zu EUR 4.500.016,00 auf bis zu EUR 22.500.072,00 gegen Bareinlage unter vollständiger Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals 2017 durch die Ausgabe von bis zu 4.500.016 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (die "Neuen Aktien") zu erhöhen (die "Kapitalerhöhung"). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Oktober 2017 gewinnanteilberechtigt.
Bezugsberechtigt sind die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft. Das Bezugsverhältnis für die Neuen Aktien beträgt 4:1, so dass vier bestehende Aktien zum Bezug von einer Neuen Aktie berechtigen (das "Bezugsverhältnis"). Das Bezugsrecht auf zwei Neue Aktien ist ausgeschlossen worden.
Die Kapitalerhöhung wird u.a. im Rahmen einer Vorabplatzierung von bis zu 3.086.981 Neuen Aktien, einem Bezugsangebot von bis zu 1.413.035 Neuen Aktien und ggf. einer Rumpfplatzierung durchgeführt.