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     350  0 Kommentare Von der Leyen muss vor den Untersuchungsausschuss

    Untersuchungsausschüsse sind ein besonders scharfes Kontrollinstrument eines Parlaments, vor allem ein Instrument der Opposition. Laut Grundgesetz Art. 44 und 45a ist ein solcher nicht-ständiger Ausschuss einzusetzen, wenn es ein Viertel des Bundestages beantragt. Bei den Beweiserhebungen gelten Vorschriften wie bei einem Strafprozess. Gerichte und Behörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. Eine Besonderheit gibt es

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    Ein Beitrag von Josef Kraus.


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    Von der Leyen muss vor den Untersuchungsausschuss Untersuchungsausschüsse sind ein besonders scharfes Kontrollinstrument eines Parlaments, vor allem ein Instrument der Opposition. Laut Grundgesetz Art. 44 und 45a ist ein solcher nicht-ständiger Ausschuss einzusetzen, wenn es ein Viertel des …

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