Verbraucherschützer
Mehrfachkosten bei Riester-Renten unterbinden
HAMBURG/BERLIN (dpa-AFX) - Verbraucherschützer fordern ein Verbot von bestimmten Mehrfachkosten bei Riester-Rentenversicherungen. "Die mehrfache Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten muss gesetzlich unterbunden werden. Kosten dürften nur entstehen, wenn die Gesamtsparleistung der Verbraucher auch wirklich steigt", argumentierte Dorothea Mohn, Leiterin Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband, am Freitag.
Hintergrund ist der Fall eines Versicherten, der nach einigen Jahren die Kinderzulage erhielt. Dadurch sank sein Eigenbeitrag, auf den er Abschluss- und Vertriebskosten gezahlt hatte. Die Versicherung verlangte auf die Kinderzulage den Angaben zufolge ein zweites Mal Abschluss- und Vertriebskosten, obwohl die Gesamtsparleistung konstant blieb. Zugleich kündigte sie an, dass der Kunde nach dem Wegfall der Zulage erneut mit diesen Kosten auf die dann wieder erhöhten Eigenbeiträge rechnen müsse.
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"Die doppelte Berechnung von Abschluss- und Vertriebskosten belastet Riester-Sparer mit Kindern am stärksten - also ausgerechnet die Verbraucher, die vom Gesetzgeber als besonders förderungswürdig erachtet werden", kritisierte Sandra Klug, Marktwächterin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. "Wir befürchten, dass auch andere Versicherer für jede Form von Zulagenerhöhung die Abschluss- und Vertriebskosten erneut berechnen - zum Beispiel bei der jüngsten Erhöhung der Riester-Grundzulage um 21 Euro." Konkrete Fälle lägen dazu aber noch nicht vor./mar/DP/stw