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    ROUNDUP  524  0 Kommentare Riester-Rente - Verbraucherschützer für Verbot von Mehrfachkosten

    HAMBURG/BERLIN (dpa-AFX) - Verbraucherschützer fordern den Gesetzgeber zum Einschreiten gegen doppelte Kosten bei der Riester-Rentenversicherung auf. "Die mehrfache Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten muss gesetzlich unterbunden werden. Kosten dürften nur entstehen, wenn die Gesamtsparleistung der Verbraucher auch wirklich steigt", sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband, am Freitag mit Blick auf einen bekannt gewordenen Fall. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sieht grundsätzlich Reformbedarf bei der Riester-Rente.

    Hintergrund ist der Fall eines Versicherten, der nach einigen Jahren die Kinderzulage erhielt. Dadurch sank sein Eigenbeitrag, auf den er Abschluss- und Vertriebskosten gezahlt hatte. Die Württembergische Lebensversicherung verlangte auf die Kinderzulage den Angaben zufolge ein zweites Mal Abschluss- und Vertriebskosten, obwohl die Gesamtsparleistung konstant blieb. Zugleich kündigte sie an, dass der Kunde nach dem Wegfall der Zulage erneut mit diesen Kosten auf die dann wieder erhöhten Eigenbeiträge rechnen müsse.

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    Die Württembergische erklärte, doppelt abgerechnete Abschluss- und Vertriebskosten stellten "eine nur in sehr seltenen Einzelfällen vorkommende Konstellation dar". Das Unternehmen bemühe sich auch hier immer um kulante Regelungen.

    Verbraucherschützer fürchten dagegen, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. "Wir befürchten, dass auch andere Versicherer für jede Form von Zulagenerhöhung die Abschluss- und Vertriebskosten erneut berechnen - zum Beispiel bei der jüngsten Erhöhung der Riester-Grundzulage um 21 Euro", sagte Sandra Klug, Marktwächterin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Konkrete Fälle lägen noch nicht vor. Klug empfahl Verbrauchern, beim Versicherer nachzufragen, wie die Kosten berechnet werden und das Ergebnis weiterzuleiten.

    Der Branchenverband GDV hat nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse über die Verbreitung des Problems, sieht aber grundsätzlich Reformbedarf. Sinnvoll wäre es, wenn zusätzliche Kinderzulagen immer zu einer Erhöhung der Versicherungsleistung genutzt würden und nicht zu einer Absenkung der Eigenbeiträge. "Es ist unserer Ansicht nach nicht sinnvoll, dass der Staat über ein bestimmtes Zulagensystem systematisch Anreize setzt, den Eigenaufwand zu minimieren."/mar/DP/stw





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