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    DGAP-Adhoc  689  0 Kommentare SLEEPZ AG beteiligt sich zu 75,1% an der Sam Stil-Art-Möbel GmbH; Barkapitalerhöhung in Höhe von bis zu knapp 0,9 Mio. EUR aus genehmigtem Kapital im Rahmen einer Privatplatzierung geplant





    DGAP-Ad-hoc: SLEEPZ AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Kapitalmaßnahme


    SLEEPZ AG beteiligt sich zu 75,1% an der Sam Stil-Art-Möbel GmbH; Barkapitalerhöhung in Höhe von bis zu knapp 0,9 Mio. EUR aus genehmigtem Kapital im Rahmen einer Privatplatzierung geplant


    14.12.2018 / 14:30 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

    SLEEPZ AG beteiligt sich zu 75,1% an der Sam Stil-Art-Möbel GmbH; Barkapitalerhöhung in Höhe von bis zu knapp 0,9 Mio. EUR aus genehmigtem Kapital im Rahmen einer Privatplatzierung geplant


    Berlin 14.12.2018 - Die SLEEPZ AG ("SLEEPZ" - ISIN DE000A2E3772) hat heute einen Unternehmenskaufvertrag zur Beteiligung an dem in Kirchheimbolanden ansässigen Online-Händler Sam Stil-Art-Möbel GmbH ("SAM") abgeschlossen. Demnach erwirbt SLEEPZ zunächst 75,1% der SAM-Geschäftsanteile gegen Geld und stellt dem Unternehmen gleichzeitig eine Finanzierung im unteren einstelligen Millionenbereich zur Verfügung. Auf die bei der bislang alleinigen Gesellschafterin verbleibenden Geschäftsanteile hat sich SLEEPZ Optionsrechte einräumen lassen.



    Die ursprüngliche Planung sah hingegen vor, SAM im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe von 4 Mio. neuen Aktien zu 100% zu übernehmen (siehe ad-hoc-Mitteilung vom 07.09.2018), wofür die Gesellschaft jedoch zunächst eine außerordentliche Hauptversammlung zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals hätte durchführen müssen. Der Transaktion wurde eine neuverhandelte, für SLEEPZ deutlich vorteilhaftere Unternehmensbewertung von SAM zugrunde gelegt.



    Die kurzfristig für die Umsetzung der Transaktion und die weitere Wachstumsfinanzierung des Unternehmens benötigten Barmittel in Höhe von bis zu 2,0 Mio. EUR werden über eine externe Fremdkapitalfinanzierung bereitgestellt; außerdem plant der Vorstand, kurzfristig das vorhandene genehmigte Kapital in Höhe von 892.181,00 EUR zu nutzen und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zur Zeichnung anzubieten, die Vollplatzierung ist durch einen bestehenden Aktionär bereits sichergestellt. Die mit der geplanten Kapitalerhöhung einhergehenden Verwässerungseffekte für die SLEEPZ-Aktionäre sind damit ebenfalls deutlich reduziert

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