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    DGAP-Adhoc  727  0 Kommentare cyan AG beschließt Sachkapitalerhöhung zum Erwerb der restlichen 18,29 % Anteile der I-New-Minderheitsaktionäre und Darlehensforderungen (deutsch)

    cyan AG beschließt Sachkapitalerhöhung zum Erwerb der restlichen 18,29 % Anteile der I-New-Minderheitsaktionäre und Darlehensforderungen

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    DGAP-Ad-hoc: cyan AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
    cyan AG beschließt Sachkapitalerhöhung zum Erwerb der restlichen 18,29 % Anteile der I-New-Minderheitsaktionäre und Darlehensforderungen

    14.12.2018 / 18:01 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

    cyan AG beschließt Sachkapitalerhöhung zum Erwerb der restlichen 18,29 % Anteile der I-New-Minderheitsaktionäre und Darlehensforderungen

    Der Vorstand der cyan AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts durchzuführen. Ziel der Maßnahme ist es, den nach der mehrheitlichen Übernahme durch cyan im Juli 2018 verbliebenen Minderheitsaktionären der I-New Unified Mobile Solutions AG ("I-New") einen Aktientausch in Aktien der cyan AG anzubieten und so den Anteil an der I-New von aktuell rund 82 % auf 100 % zu erhöhen. Zusätzlich ist geplant, Fremdverbindlichkeiten der I-New abzulösen. Entsprechend hat cyan heute beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 8.764.923 Euro um bis zu 121.021 Euro auf bis zu 8.885.944 Euro durch Ausgabe von bis zu 121.021 neuen Aktien zum Ausgabebetrag von 22,75 Euro zu erhöhen. 94.340 Aktien sollen den Minderheitsaktionären zum Bezug angeboten werden, die restlichen 26.681 Aktien dem verbliebenen größten Minderheitsaktionär für die Einbringung von Darlehensforderungen. Die neuen Aktien der cyan AG sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt und werden nach erfolgter Eintragung ins Handelsregister in den Handel einbezogen. Es ist geplant, dass die Minderheitsaktionäre der I-New für ihre neuen Aktien der cyan AG einer freiwilligen Selbstverpflichtung zustimmen, die Aktien für einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht ohne Zustimmung der cyan zu veräußern.

    Investorenkontakt
    cyan AG
    Florian Rukover, Head of IR
    florian.rukover@cyansecurity.com

    Pressekontakt
    Frank Ostermair
    Better Orange IR & HV AG
    Tel. +49 89 88 96 906 14
    frank.ostermair@better-orange.de

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    Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

    Über cyan:

    Die cyan AG ist ein führender, weltweit aktiver Anbieter von intelligenten White-Label IT-Sicherheitslösungen mit mehr als 15 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der IT-Sicherheit. Die Hauptgeschäftsbereiche der Gesellschaft sind mobile Sicherheitslösungen für Endkunden von Mobil- und Festnetzinternetanbietern (MNO, ISP), virtuellen Mobilfunkanbietern (MVNO), Unternehmen der Versicherungs- und Finanzindustrie sowie staatliche Institutionen. Mit der im Juli 2018 erfolgten Übernahme von I-New wurde cyan zu einem One-Stop-Shop für MVNOs weltweit. Heute zählt die Unternehmensgruppe mehr als 40 internationale MVNOs mit rund 5,5 Mio. Endkunden zu ihren Vertragspartnern. Die Lösungen von cyan können problemlos in die bestehende Infrastruktur der Geschäftspartner integriert und durch ein Revenue-Share-Modell an den Markt gebracht werden. Durch die vollständige Integration in die Umgebung des Kunden wird so auch der Datenschutz gewährt.

    Die cyan AG betreibt ein eigenes Forschungs- & Entwicklungszentrum und unterhält enge Verbindungen zu Universitäten, internationalen Forschungsinstituten, Sicherheitsorganisationen, Finanzinstituten sowie zu sozialen Organisationen. Die intensive Zusammenarbeit gewährleistet die frühzeitige Erkennung von Trends und technischen Entwicklungen zur Integration in cyan-Produkte. Sitz der Holding ist in München.

    Weitere Informationen stehen unter www.cyansecurity.com bereit.

    Wichtige Hinweise

    Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

    Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot dieser Wertpapiere erstellten Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen. Eine Kopie dieses Wertpapierprospekts ist in den Geschäftsräumen der cyan AG, München, Deutschland, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf den Internetseiten der Frankfurter Wertpapierbörse (http://www.boerse-frankfurt.de) und der Gesellschaft kostenfrei erhältlich.

    Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.

    Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order'), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

    Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

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    14.12.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: cyan AG
    Friedrich-Herschel-Strasse 5
    80679 München
    Deutschland
    Internet: www.cyansecurity.com
    ISIN: DE000A2E4SV8
    WKN: A2E4SV
    Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Stuttgart, Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    758601 14.12.2018 CET/CEST

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