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Baumot Group AG: Fahrverbote für Euro-6-Diesel drohen ab 2021
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- Gericht der Europäischen Union bewertet Lockerung der Euro-6-Grenzwerte als rechtswidrig: Fahrverbote auch für Euro 6-Diesel-Pkw schon ab 2021 möglich
- Zukünftig sind auch in anderen Europäischen Ländern Dieselfahrverbote möglich
- Regelungen für Hardware-Nachrüstung sollen noch dieses Jahr vorliegen, Start der Umrüstung dann wie geplant 2019
Königswinter, 17. Dezember 2018 - Die Baumot Group AG (WKN A2DAM1), Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über das Urteil des Gerichts der Europäischen Union in der vergangenen Woche anlässlich einer Klage der Städte Paris, Brüssel und Madrid. Laut der Entscheidung ist die Verordnung der EU-Kommission mit höheren Emissionswerten für Euro-6-Diesel nicht gesetzeskonform. Der Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2016 sah vor, dass Euro-6-Diesel-Pkw unter realen Bedingungen statt den vorgeschriebenen 80 mg Stickstoffdioxid je Kilometer für eine Übergangszeit 168 mg und danach 120 mg ausstoßen dürften. In Folge des ergangenen Urteils müssen alle Euro-6-Fahrzeuge nach einer Übergangszeit von 14 Monate den Grenzwert von 80 mg unter realen Bedingungen einhalten. Laut Gericht sei die Kommission über die Befugnisse der EU-Exekutive hinausgegangen und habe zudem andere Gesetze der Europäischen Union verletzt.
Marcus Hausser, Vorstand der Baumot Group, kommentiert: "Wir begrüßen, dass das Gericht der Europäischen Union den hohen Stellenwert für Umwelt- und Gesundheitsschutz in Europa unterstreicht und die Abmilderung der Grenzwerte unterbindet. Bei der Entwicklung unseres Hardware-Nachrüstsystems für Diesel-Pkw, das die NOx-Emissionen auch unter realen Bedingungen um mehr als 90 Prozent reduziert, haben wir uns von Anfang an an den vorgeschriebenen 80 Milligramm orientiert. Ein vom ADAC durchgeführter Test hat sogar gezeigt, dass mit dem BNOx System nachgerüstete Fahrzeuge den Grenzwert unterschreiten und somit mögliche Fahrverbote vermieden werden können. "