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    DGAP-Adhoc  369  0 Kommentare A.S. Création Tapeten AG: Erneute Entscheidung des Berufungsgerichts im französischen Kartellverfahren





    DGAP-Ad-hoc: A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache


    A.S. Création Tapeten AG: Erneute Entscheidung des Berufungsgerichts im französischen Kartellverfahren


    20.12.2018 / 13:41 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Im April 2016 hatte das Berufungsgericht ("Cour d'appel") in Paris die Bußgelder, welche die französische Kartellbehörde ("Autorité de la concurrence") gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden Gesellschaften SCE - Société de conception et d'édition SAS ("SCE") und MCF Investissement SAS ("MCF") verhängt hatte, von insgesamt 5,0 Mio. EUR um 2,9 Mio. EUR auf 2,1 Mio. EUR reduziert. Die französische Kartellbehörde hatte daraufhin Revision beim französischen Revisionsgerichtshof ("Cour de cassation") gegen dieses Urteil eingelegt. Der Revisionsgerichtshof hatte im November 2017 das Urteil des Berufungsgerichtes aufgehoben und den Fall an das Berufungsgericht in Paris zurückverwiesen, wo dieser erneut verhandelt wurde.



    Das Berufungsgericht hat heute das Urteil verkündet und die ursprünglich seitens der französischen Kartellbehörde festgelegten Bußgelder von insgesamt 5,0 Mio. EUR bestätigt. Gegen dieses Urteil kann innerhalb eines Monats Revision beim Revisionsgerichtshof beantragt werden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hätte dieses keinen Einfluss auf die Ertragslage von A.S. Création, da das seitens der französischen Kartellbehörde ursprünglich festgesetzte Bußgeld in Höhe von 5,0 Mio. EUR bereits im Konzernabschluss 2014 in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt worden ist. Auf die Finanzlage von A.S. Création hätte dieses Urteil ebenfalls keinen Einfluss, da aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Frankreich die ursprünglich festgesetzten Bußgelder in Höhe von 5,0 Mio. EUR bereits in voller Höhe bezahlt werden mussten.



    Die Entscheidung, ob SCE und MCF eine Revision beantragen werden, wird auf der Grundlage der Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung erfolgen, die SCE und MCF gemeinsam mit ihren Rechtsberatern vornehmen.



    Gummersbach, 20. Dezember 2018



    A.S. Création Tapeten AG



    Der Vorstand




    Kontakt:

    Maik Krämer

    Vorstand Finanzen und Controlling

    Südstr. 47

    D-51645 Gummersbach

    Telefon +49-2261-542 387

    Fax +49-2261-542 304

    E-Mail: m.kraemer@as-creation.de








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    Unternehmen: A.S. Création Tapeten AG
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    ISIN: DE000A1TNNN5
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