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     1973  0 Kommentare Letzte Chance für Diesel von VW und Audi: bei Schadensersatz droht Verjährung

    Jetzt wird es ganz knapp! Wer jetzt noch wegen der Abgas-Manipulationen Schadensersatz fordern will, der muss sich beeilen. Denn zum Jahresende verjähren viele Forderungen. Doch bei einer anderen aussichtsreichen Vorgehensweise haben Sie mehr Zeit.

    Etliche Gerichtsurteile und außergerichtliche Vergleiche zeigen, dass Diesel-Besitzer hervorragende Chancen haben, sich gegen Fahrverbote und Wertverluste ihrer Fahrzeuge zu wehren. Grundsätzlich gibt es dazu mehrere Möglichkeiten, die man nach den unterschiedlichen Ausgangspositionen unterscheiden muss. Die Interessengemeinschaft Widerruf hilft unter www.widerruf.info dabei. Je nachdem, welchen Weg sie wählen, gelten unterschiedliche Verjährungsfristen. Deshalb gilt es, im Einzelfall zu unterscheiden.

    Schadensersatzansprüche

    Offiziell bekannt wurde die mittlerweile als Dieselgate bekannte VW-Affäre im Herbst 2015. Für Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, jeweils zum Jahresende. Daher ist hier das Jahresende 2018 der entscheidende Stichtag, zumindest wenn es um Fahrzeuge aus dem VW-Konzern geht. Bei anderen Herstellern, die ebenfalls in der Diskussion stehen, können sich spätere Verjährungszeitpunkte ergeben.   

    Widerruf von Kredit- oder Leasingverträgen

    Die wohl besten Chancen gegen Wertverlust und Fahrverbot vorzugehen, haben alle, die den Kauf des Autos per Kredit und Leasing finanziert haben. Mehrere Gerichtsurteile bestätigen, dass die Finanzierungsverträge Formfehler beinhalten, die einen Widerruf auch Jahre nach dem Kauf ermöglichen. Ganz wichtig: Dieses Vorgehen ist für alle möglich, die ein Auto finanziert haben – unabhängig von Marke oder Motorenart. Somit können auch Besitzer von Fahrzeugen, die nicht aus der Volkswagen-Gruppe stammen, den Widerruf ihrer Finanzierung erklären. Hier gibt es keine Verjährungsfrist! Und das Beste: Hier sind auch die Kosten für einen Anwalt und eine Klage am niedrigsten. Denn selbst wer noch keine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann eine solche Police vor dem Widerruf des Autokredits noch abschließen. Doch Vorsicht: Nicht alle Rechtsschutzversicherungen kommen dafür in Frage.

    Betroffene Autobesitzer sollten individuell prüfen lassen, welche Möglichkeit für sie in Frage kommen und wo die Erfolgsaussichten am besten sind. Zudem gilt es abzuwägen, welche Kosten mit einem Vorgehen verbunden sind. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet die kostenlose und unverbindliche Prüfung der Ansprüche durch erfahrene Anwälte. Ergibt die Prüfung, dass gute Chancen bestehen, können Verbraucher ihre Ansprüche mit Hilfe dieser Anwälte umsetzen. Häufig übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten. Teilweise können diese Versicherungen sogar noch vor Beginn des Verfahrens abgeschlossen werden.

     

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Letzte Chance für Diesel von VW und Audi: bei Schadensersatz droht Verjährung Jetzt wird es ganz knapp! Wer jetzt noch wegen der Abgas-Manipulationen Schadensersatz fordern will, der muss sich beeilen. Denn zum Jahresende verjähren viele Forderungen. Doch bei einer anderen aussichtsreichen Vorgehensweise haben Sie mehr Zeit.

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