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    PTA-HV  968  0 Kommentare Phicomm AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

    Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

    Unterhaching (pta006/24.12.2018/12:00) - Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Dienstag, 29. Januar 2019 um 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen des Notariats Dr. Götte & Lautner, Maximiliansplatz 12 / V, 80333 Mün-chen, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

    Tagesordnung

    1. Nachwahlen zum Aufsichtsrat

    Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Vertretern der Aktionäre zusammen.

    Das in der Hauptversammlung vom 17. August 2017 gewählte Mitglied des Aufsichtsrats Franziska Raabs-Gast hat ihr Amt mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 niedergelegt.

    Entsprechend § 8 Abs. 3 der Satzung soll für die restliche Amtszeit der ausscheidenden Mitglieder, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließen wird, ein neues Aufsichtsratsmitglied gewählt werden.

    Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Hong Li, Finance Director of PHICOMM TECHNOLOGY (HONGKONG) CO., LIMITED, Hongkong, für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

    Der vorgeschlagene Kandidat gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und auch keinen vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG an.

    2. Beschlussfassung über die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und Änderung der Satzung

    Der Aufsichtsrat soll zukünftig aus vier Mitgliedern statt bisher aus drei Mitgliedern bestehen. Dazu ist die Satzung der Gesellschaft in § 8 Abs. 1 anzupassen.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

    § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:
    "Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern."

    3. Wahlen zum Aufsichtsrat

    Aufgrund der unter Tagesordnungspunkt 2 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von drei auf vier Mitglieder ist ein Mitglied des Aufsichtsrats neu zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie der neuen Fassung von § 8 Abs. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

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    PTA-HV Phicomm AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Dienstag, 29. Januar 2019 um 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen des Notariats Dr. Götte & Lautner, Maximiliansplatz 12 / V, 80333 Mün-chen, stattfindenden außerordentlichen …