Ad-hoc-Meldung
Blue Cap AG lehnt Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung wegen Rechtsmissbrauchs ab
München (ots) - Der Vorstand der Blue Cap AG hat mit Entscheidung
vom heutigen Tag das Verlangen der PartnerFonds "Kapital für den
Mittelstand" Anlage GmbH & Co. KG auf Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung abgelehnt.
Das Einberufungsverlangen beinhaltete die Beschlussvorschläge, die
derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen, Vertreter der
PartnerFonds AG als neue Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen und dem
Alleinvorstand Dr. Hannspeter Schubert das Vertrauen zu entziehen. Es
hat sich nach rechtlicher Prüfung durch eine auf das Aktienrecht
spezialisierten Kanzlei als rechtsmissbräuchlich und damit als
unzulässig erwiesen.
vom heutigen Tag das Verlangen der PartnerFonds "Kapital für den
Mittelstand" Anlage GmbH & Co. KG auf Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung abgelehnt.
Das Einberufungsverlangen beinhaltete die Beschlussvorschläge, die
derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen, Vertreter der
PartnerFonds AG als neue Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen und dem
Alleinvorstand Dr. Hannspeter Schubert das Vertrauen zu entziehen. Es
hat sich nach rechtlicher Prüfung durch eine auf das Aktienrecht
spezialisierten Kanzlei als rechtsmissbräuchlich und damit als
unzulässig erwiesen.
Das Einberufungsverlangen sollte dazu dienen, zunächst den
Aufsichtsrat mit Vertretern der PartnerFonds AG zu besetzen. Im
Anschluss sollte nach Bekunden der PartnerFonds AG Herr Oliver Kolbe
als Vorstandsmitglied der Blue Cap AG bestellt werden und die Blue
Cap AG sollte sodann drei Direktbeteiligungen und zwei stille
Beteiligungen von der PartnerFonds AG erwerben. Vorstand und
Aufsichtsrat der Blue Cap AG sind der Auffassung, dass
- diese Beteiligungserwerbe die Blue Cap AG zu den vorgegebenen
Bedingungen schädigen würden;
- das angestrebte Vorgehen im Widerspruch zur Kompetenzordnung der
Aktiengesellschaft steht, wonach der Vorstand nach Maßgabe des
Gesellschaftsinteresses - und nicht ein Großaktionär - über
Beteiligungserwerbe entscheidet;
- keine Dringlichkeit für die Abhaltung einer außerordentlichen
Hauptversammlung besteht.
Die PartnerFonds "Kapital für den Mittelstand" Anlage GmbH & Co.
KG hat gerichtlich beantragt, zur Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung der Blue Cap AG ermächtigt zu werden. Die Blue Cap
AG tritt dem aus vorstehend genannten Gründen entgegen. Ungeachtet
dessen stehen die Organe der Blue Cap AG einer synergetischen
Zusammenarbeit mit der PartnerFonds AG und Gesprächen hierüber
aufgeschlossen gegenüber.
OTS: Blue Cap AG
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/107171
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_107171.rss2
ISIN: DE000A0JM2M1
Pressekontakt:
Investor Relations
Blue Cap AG
Tobias Eiblmeier
Ludwigstraße 11
80539 München
Telefon: +49 89 288 909 26
Email: eiblmeier@blue-cap.de
www.blue-cap.de
Pressekontakt
WORDUP PR
Martiusstraße 1
80802 München
Telefon: +49 89 2 878 878 0
Email: presse@wordup.de
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Aufsichtsrat mit Vertretern der PartnerFonds AG zu besetzen. Im
Anschluss sollte nach Bekunden der PartnerFonds AG Herr Oliver Kolbe
als Vorstandsmitglied der Blue Cap AG bestellt werden und die Blue
Cap AG sollte sodann drei Direktbeteiligungen und zwei stille
Beteiligungen von der PartnerFonds AG erwerben. Vorstand und
Aufsichtsrat der Blue Cap AG sind der Auffassung, dass
- diese Beteiligungserwerbe die Blue Cap AG zu den vorgegebenen
Bedingungen schädigen würden;
- das angestrebte Vorgehen im Widerspruch zur Kompetenzordnung der
Aktiengesellschaft steht, wonach der Vorstand nach Maßgabe des
Gesellschaftsinteresses - und nicht ein Großaktionär - über
Beteiligungserwerbe entscheidet;
- keine Dringlichkeit für die Abhaltung einer außerordentlichen
Hauptversammlung besteht.
Die PartnerFonds "Kapital für den Mittelstand" Anlage GmbH & Co.
KG hat gerichtlich beantragt, zur Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung der Blue Cap AG ermächtigt zu werden. Die Blue Cap
AG tritt dem aus vorstehend genannten Gründen entgegen. Ungeachtet
dessen stehen die Organe der Blue Cap AG einer synergetischen
Zusammenarbeit mit der PartnerFonds AG und Gesprächen hierüber
aufgeschlossen gegenüber.
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