checkAd

     447  0 Kommentare Oberlandesgericht hält Stuttgarter Diesel-Richter nicht für befangen

    STUTTGART (dpa-AFX) - Im Zusammenhang mit den "Dieselgate"-Klagen von Anlegern ist VW auch in zweiter Instanz mit einem Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Stuttgarter Richter gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) wies mehrere Beschwerden des Autoherstellers zurück, wie es am Donnerstag mitteilte. Volkswagen hält den Richter, der am Landgericht über eine Vielzahl von Schadenersatzklagen gegen VW und die Dachgesellschaft Porsche SE zu entscheiden hat, für nicht neutral und wirft ihm vor, sich profilieren zu wollen.

    VW teilte mit, die Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen. Volkswagen werde zunächst die Entscheidungsgründe "eingehend prüfen", hieß es in einem Statement. Gleichwohl blieb der Autobauer dabei, überzeugt zu sein, im Zusammenhang mit "Dieselgate" seine Pflichten in Sachen Information des Kapitalmarkts "vollumfänglich erfüllt" zu haben. Die Wolfsburger sind seit längerem Vorwürfen ausgesetzt, zu spät über die Konsequenzen von "Dieselgate" informiert zu haben.

    Das Landgericht selbst hatte die Anträge, den Richter abzulösen, abgewiesen. Auch das OLG konnte nun nach eigenen Angaben keine Befangenheit feststellen. Die Entscheidungen des Richters seien weder willkürlich noch von vornherein unvertretbar. Auch seine Wortwahl und sein Verhalten im Verfahren seien kein Beleg dafür, dass ihm die nötige Distanz fehle. Die Entscheidung ist laut OLG nicht anfechtbar (Az. 7 W 34/18, 40/18, 41/18, 42/18).

    Der Richter hatte die Porsche SE (PSE) im Herbst bereits in zwei Verfahren zu Schadenersatz verurteilt. Die PSE beantragte daraufhin ebenfalls seine Ablösung, und auch VW legte einen weiteren Antrag nach. Über diese neuen Anträge hatte das OLG nicht zu entscheiden, wie es ausdrücklich betonte. Dafür sei zunächst das Landgericht zuständig./eni/tst/DP/mis






    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    Oberlandesgericht hält Stuttgarter Diesel-Richter nicht für befangen Im Zusammenhang mit den "Dieselgate"-Klagen von Anlegern ist VW auch in zweiter Instanz mit einem Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Stuttgarter Richter gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) wies mehrere Beschwerden des Autoherstellers …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer