Rheinische Post
85 Millionen Euro Kartellbuße gegen Georgsmarienhütte
Düsseldorf (ots) - Die Georgsmarienhütte muss wegen
Preisabsprachen 85 Millionen Euro Bußgeld zahlen, wie die
Düsseldorfer "Rheinische Post" (Freitag) aus Branchenkreisen erfuhr.
Im Dezember habe das Bundeskartellamt den Bußgeld-Bescheid an die
Georgsmarienhütte geschickt. Hinzu sollen kleinere Bußgelder gegen
drei verantwortliche Personen kommen.
Das Bundeskartellamt hatte im Juli bereits die Namen von sechs
Unternehmen öffentlich gemacht, gegen die es im Zusammenhang mit dem
Edelstahlkartell Geldbußen von insgesamt 205 Millionen Euro
verhängte. Zugleich hatte die Behörde erklärt, gegen vier weitere
Unternehmen und einen Verband dauerten die Ermittlungen noch an. Die
Georgsmarienhütte ist nun eins dieser vier Unternehmen, wie es in
Branchenkreisen heißt.
Preisabsprachen 85 Millionen Euro Bußgeld zahlen, wie die
Düsseldorfer "Rheinische Post" (Freitag) aus Branchenkreisen erfuhr.
Im Dezember habe das Bundeskartellamt den Bußgeld-Bescheid an die
Georgsmarienhütte geschickt. Hinzu sollen kleinere Bußgelder gegen
drei verantwortliche Personen kommen.
Das Bundeskartellamt hatte im Juli bereits die Namen von sechs
Unternehmen öffentlich gemacht, gegen die es im Zusammenhang mit dem
Edelstahlkartell Geldbußen von insgesamt 205 Millionen Euro
verhängte. Zugleich hatte die Behörde erklärt, gegen vier weitere
Unternehmen und einen Verband dauerten die Ermittlungen noch an. Die
Georgsmarienhütte ist nun eins dieser vier Unternehmen, wie es in
Branchenkreisen heißt.
Der Sprecher des Kartellamtes wollte sich unter Verweis auf die
gegen weitere Unternehmen laufenden Ermittlungen zum Bußgeld gegen
die Georgsmarienhütte nicht äußern.
Über ihren Anwalt ließ die Georgsmarienhütte erklären, dass man zu
etwaigen Bußgeldverfahren, die die Georgsmarienhütte GmbH betreffen,
derzeit keine Angaben machen werde, die über die Pressemitteilung des
Bundeskartellamts vom 12. Juli 2018 hinausgehen. Zugleich betonte der
Anwalt, dass die Höhe einer Geldbuße kein Indikator für das Gewicht
eines etwaigen Regelverstoßes sei, sondern sich nach den
wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens richte.
www.rp-online.de
OTS: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
gegen weitere Unternehmen laufenden Ermittlungen zum Bußgeld gegen
die Georgsmarienhütte nicht äußern.
Über ihren Anwalt ließ die Georgsmarienhütte erklären, dass man zu
etwaigen Bußgeldverfahren, die die Georgsmarienhütte GmbH betreffen,
derzeit keine Angaben machen werde, die über die Pressemitteilung des
Bundeskartellamts vom 12. Juli 2018 hinausgehen. Zugleich betonte der
Anwalt, dass die Höhe einer Geldbuße kein Indikator für das Gewicht
eines etwaigen Regelverstoßes sei, sondern sich nach den
wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens richte.
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