VW-Abgasskandal
Diesel-Hammer! – VW vermeidet offenbar durch großzügigen Vergleich BGH-Urteil!
Normalerweise hätte es in dieser Woche ein BGH-Urteil im VW-Abgasskandal geben sollen, allerdings hat der Kläger die Klage nun zurückgenommen. Experten vermuten, dass ein großzügiges Vergleichsangebot dahintersteckt.
Der Fall vor dem Bundesgerichtshof
Der Kläger, der seinen Skoda Octavia im Jahr 2013 erwarb, klagte aufgrund dessen, dass sein Fahrzeug den berühmten EA 189 besitzt und daher auch von den Manipulationen betroffen ist.
Daraufhin verlangt dieser die Rückzahlung des Betrags und forderte gleichzeitig eine Preisminderung von 5 500 Euro. Zwar hatte der Kunde in den ersten beiden Instanzen kein Recht bekommen, allerdings ließ er nicht locker und ging vor den BGH.
Das Gericht kündigte das Urteil für den 8. Januar an und wollte damit in dieser Angelegenheit erstmals ein Urteil am Bundesgerichtshof sprechen. Doch der VW-Konzern ging vermutlich wie schon öfter auf den Kunden zu und unterbreitete ihm ein Vergleichsangebot, was kaum auszuschlagen ist.
Letzte Chance: Rechtliche Schritte
Die Erfahrungen zeigen, dass Betroffene des Diesel-Skandals keine Chance haben, ihr Fahrzeug loszuwerden. Wenn sich jemand finden lässt, der bereit wäre das Fahrzeug zu kaufen, dann vermutlich nur deutlich unter Wert.
Wie das vermeintliche Angebot zeigt, stehen die Chancen für die Verbraucher nicht schlecht, weshalb sich Betroffene genauer überlegen sollten, nicht doch den Weg über die Klage zu gehen. Dies ist anders als vermutet sogar immer noch möglich, da wie nun bekannt wurden, die Ansprüche gegen VW nicht schon zum 31.12.2018 verjährt sind.
Auch Sie können Ihre Ansprüche kostenlos prüfen lassen:
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