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    DGAP-Adhoc  1102  0 Kommentare Höhe der Barabfindung im Falle eines umwandlungsrechtlichen Squeeze-Out voraussichtlich EUR 54,80 je Diebold Nixdorf AG-Aktie (deutsch)

    Höhe der Barabfindung im Falle eines umwandlungsrechtlichen Squeeze-Out voraussichtlich EUR 54,80 je Diebold Nixdorf AG-Aktie

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    DGAP-Ad-hoc: Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out
    Höhe der Barabfindung im Falle eines umwandlungsrechtlichen Squeeze-Out voraussichtlich EUR 54,80 je Diebold Nixdorf AG-Aktie

    14.01.2019 / 12:41 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft
    Paderborn

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

    Höhe der Barabfindung im Falle eines umwandlungsrechtlichen Squeeze-Out voraussichtlich EUR 54,80 je Diebold Nixdorf AG-Aktie

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    14. Januar 2019 - Paderborn - Die Diebold Nixdorf, Incorporated und die Diebold Nixdorf AG haben am 7. November 2018 vereinbart, eine Verschmelzung der Diebold Nixdorf AG (als übertragender Rechtsträger) auf eine hundertprozentige unmittelbare Tochtergesellschaft der Diebold Nixdorf, Incorporated, die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA ("Diebold KGaA"), als übernehmender Rechtsträger, durchzuführen. Im Rahmen dieser Verschmelzung soll ein Ausschluss der verbleibenden Minderheitsaktionäre der Diebold Nixdorf AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 78, 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (AktG) erfolgen. Die Diebold KGaA hält derzeit 94,8% des Grundkapitals der Diebold Nixdorf AG (unter Herausrechnung der von einer Tochtergesellschaft der Diebold Nixdorf AG gehaltenen eigenen Aktien).

    Der von der Diebold KGaA beauftragte externe Bewertungsgutachter hat heute der Diebold KGaA und der Diebold Nixdorf AG mitgeteilt, dass der von ihm auf Grundlage einer Unternehmensbewertung der Diebold Nixdorf AG ermittelte Betrag für die angemessene Barabfindung voraussichtlich EUR 54,80 je Diebold Nixdorf AG-Aktie betragen wird. Dies entspricht dem volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs der Diebold Nixdorf AG-Aktie vor der Ankündigung vom 7. November 2018, einen umwandlungsrechtlichen Squeeze-Out durchzuführen. Die Bewertung wurde durch das vorläufige Prüfungsergebnis des gerichtlich bestellten Prüfers bestätigt. Die finale Festlegung der Barabfindung durch die Diebold KGaA wird nach dem endgültigen Abschluss der Bewertungs- und Prüfungsarbeiten erfolgen.

    Der Vorstand der Diebold Nixdorf AG hat entschieden, dass die Diebold Nixdorf AG, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats der Diebold Nixdorf AG und der finalen Festlegung einer Barabfindung in angemessener Höhe durch die Diebold KGaA nach dem endgültigen Abschluss der Bewertungs- und Prüfungsarbeiten, mit der Diebold KGaA einen Verschmelzungsvertrag abschließen wird, nach welchem die Diebold Nixdorf AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung und Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 78, 60 ff. UmwG auf die Diebold KGaA übertragen wird (Verschmelzung durch Aufnahme) (der "Verschmelzungsvertrag"). Es wird erwartet, dass der Aufsichtsrat der Diebold Nixdorf AG am 29. Januar 2019 dem für den 31. Januar 2019 geplanten Abschluss des Verschmelzungsvertrages zustimmen wird. Der Vorstand der Diebold Nixdorf AG beabsichtigt, für den 14. März 2019 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, in der ein Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Diebold Nixdorf AG auf die Diebold KGaA gefasst werden soll (der "Übertragungsbeschluss").

    Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-Out wird u.a. noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der Diebold Nixdorf AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister stehen.

    Paderborn, 14. Januar 2019

    Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft

    Verantwortliche Person:

    Stephen A. Virostek
    Vice President, Investor Relations
    5995 Mayfair Road
    North Canton, OH 44720
    Vereinigte Staaten von Amerika
    Tel. +1 (330) 490-6319
    Fax +1 (330) 490-3794
    Email: stephen.virostek@dieboldnixdorf.com

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    14.01.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft
    Heinz-Nixdorf-Ring 1
    33106 Paderborn
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)5251 693 30
    Fax: +49 (0)5251 693 6767
    Internet: www.dieboldnixdorfag.com
    ISIN: DE000A0CAYB2, DE000A169QN2
    WKN: A0CAYB, A169QN
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    765713 14.01.2019 CET/CEST

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