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Bitcoin TradeRobot kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin weist darauf hin, dass sie "Bitcoin TradeRobot" keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
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Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (22.01.2019)
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