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    BaFin News  299  0 Kommentare Bitcoin TradeRobot kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

    FRANKFURT (BaFin) -

    Die BaFin weist darauf hin, dass sie "Bitcoin TradeRobot" keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

    Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (22.01.2019)


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