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     1204  0 Kommentare Abgas Betrug: Skandal Diesel loswerden und Wertverlust entgehen

    Derzeit wird viel über Schadstoff-Grenzen diskutiert. Dabei wird häufig der finanzielle Schaden vergessen, den die Abgas-Manipulationen ausgelöst haben. Verbraucher sitzen auf Milliarden-Verlusten für ihre Diesel-Fahrzeuge. Doch sie können sich wehren.

    Anfang 2019 war die Rede davon, dass die Ansprüche von Verbrauchern verjährt sein könnten. Doch das ist in den meisten Fällen nicht korrekt. Richtig ist: Verjährung zum Jahresende 2018 droht lediglich jenen, die vor 2016 einen Diesel aus dem VW-Konzern und ihn NICHT über Kredit oder Leasing finanziert haben. Doch selbst in diesen Fällen scheiden sich die Geister, ob eine Verjährung wirklich vorliegt. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so sollte auch in diesen Fällen geprüft werden, welches Vorgehen sinnvoll ist.

    In so gut wie allen anderen Fällen gibt es für Verbraucher nach wie vor gute Chancen, ein Diesel-Fahrzeug auf dem Rechtsweg loszuwerden – und zwar teilweise unabhängig davon, ob eine Abgas-Manipulation vorliegt oder nachgewiesen wurde. Die Anwälte der Interessengemeinschaft Widerruf prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Chancen bestehen und welche Kosten mit einem Rechtsstreit verbunden wären.

    Im Einzelnen liegt keine Verjährung vor, wenn:

    Der Kauf des Fahrzeugs wurde über Kredit oder Leasing finanziert wurde.

    Dann kann in den meisten Fällen der Auto-Kredit aufgrund von Formfehlern widerrufen werden. Untersuchungen der Interessengemeinschaft Widerruf zeigen, dass die Mehrzahl der von uns geprüften Kfz-Finanzierungen fehlerhaft ist. Dies ermöglicht die Rückgabe des Autos. Ein Vorgehen ist sogar dann möglich, wenn der Kredit- oder Leasingvertrag bereits ausgelaufen ist. Eine Verjährung gibt es bei diesem sogenannten Widerrufsjoker grundsätzlich nicht. Besonders charmant: Selbst, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, kann bei einigen Gesellschaften noch eine Police abgeschlossen werden, die dann die Kosten für Anwalt und – falls nötig – auch das Gericht übernimmt. Eine Prüfung auf Formfehler nehmen die Experten der IG Widerruf kostenlos vor.

    Ebenfalls keine Verjährung liegt vor, wenn das Fahrzeug ab 2016 gekauft wurde.

    Auch hier liegt keine Verjährung vor, weil die Verjährungsfrist von drei Jahren (zum Jahresende) noch nicht abgelaufen ist. Hier sollte im Einzelfall geprüft werden, welches Vorgehen am aussichtsreichsten ist. Wurde das Auto nachweislich manipuliert und nicht auf Kredit gekauft, so besteht die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern. Ansonsten ist der Widerrufsjoker meist die sinnvollste Vorgehensweise.

    Das Fahrzeug stammt nicht aus dem Volkswagen-Konzern.

    Nur bei Volkswagen wurden die Diesel-Manipulationen bereits im Jahr 2015 bekannt. Bei anderen Herstellern war dies (deutlich) später der Fall. Daher ist dort die dreijährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen und ein Vorgehen noch möglich.

    FAZIT: In vielen Fällen haben Diesel-Besitzer noch gute Chancen, eine Rückgabe ihres Fahrzeugs oder die Zahlung von Schadensersatz zu erreichen. Das konkrete Vorgehen ist jedoch sehr individuell und sollte von einem Experten am konkreten Einzelfall geprüft werden. Die IG Widerruf bietet eine solche Prüfung durch erfahrene Anwälte unter www.widerruf.info kostenlos und unverbindlich an.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Abgas Betrug: Skandal Diesel loswerden und Wertverlust entgehen Derzeit wird viel über Schadstoff-Grenzen diskutiert. Dabei wird häufig der finanzielle Schaden vergessen, den die Abgas-Manipulationen ausgelöst haben. Verbraucher sitzen auf Milliarden-Verlusten für ihre Diesel-Fahrzeuge. Doch sie können sich wehren.

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