checkAd

     717  0 Kommentare Verkehrsgerichtstag plädiert für Überprüfung der Diesel-Grenzwerte

    GOSLAR (dpa-AFX) - Der Deutsche Verkehrsgerichtstag bezweifelt die Berechtigung des derzeit geltenden Emissionsgrenzwerts für die Verhängung von Dieselfahrverboten. Die EU-Kommission solle den Wert für Stickstoffoxid (NO2) von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft wissenschaftlich überprüfen lassen, forderte der Expertenkongress am Freitag in Goslar.

    Weil die jenseits dieses Werts verhängten Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Grundrechte eingriffen, dürften Verbote nur auf der Grundlage eines wissenschaftlich fundierten Grenzwerts als letztes Mittel angeordnet werden, heißt es in der Empfehlung. Bereits erlassene Fahrverbote sollten laufend auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.

    Der Deutsche Verkehrsgerichtstag forderte den Gesetzgeber zudem auf, ein Gesamtkonzept zur Reduzierung aller relevanten Schadstoffe einschließlich Stickstoffdioxid zu entwickeln. Um eine schnellstmögliche Senkung der NO2-Werte zu erreichen, sollte es für ältere Diesel-Fahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung geben, an deren Kosten die Hersteller zu beteiligen seien.

    Der VGT forderte ferner einheitliche Standards für Schadstoff-Messungen. Derzeit können die Messstellen direkt am Fahrbahnrand oder bis maximal 25 Meter davon entfernt aufgebaut werden./mbt/DP/jha







    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    Verkehrsgerichtstag plädiert für Überprüfung der Diesel-Grenzwerte Der Deutsche Verkehrsgerichtstag bezweifelt die Berechtigung des derzeit geltenden Emissionsgrenzwerts für die Verhängung von Dieselfahrverboten. Die EU-Kommission solle den Wert für Stickstoffoxid (NO2) von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer