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    DGAP-News  703  0 Kommentare ZEAL Network SE veröffentlicht Angebot an Lotto24-Aktionäre und meldet Beginn der Annahmefrist (deutsch)

    ZEAL Network SE veröffentlicht Angebot an Lotto24-Aktionäre und meldet Beginn der Annahmefrist

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    DGAP-News: ZEAL Network SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Firmenübernahme ZEAL Network SE veröffentlicht Angebot an Lotto24-Aktionäre und meldet Beginn der Annahmefrist

    31.01.2019 / 14:46
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN, DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB DER ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

    London, 31. Januar 2019

    ZEAL Network SE veröffentlicht Angebot an Lotto24-Aktionäre und meldet Beginn der Annahmefrist

    Lesen Sie auch

    * Angebotsunterlage wurde heute im Anschluss an die Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht

    * Annahmefrist beginnt heute und endet am 10. April 2019

    * Tausch einer neuen ZEAL-Aktie für 1,604 Lotto24-Aktien

    * ZEAL hat bereits unwiderrufliche Andienungsverpflichtungen der größten Aktionäre in Bezug auf circa 65% der Aktien von Lotto24 gesichert

    * Lotto24-Aktionäre, die das Angebot annehmen, werden von Effizienzsteigerungen zwischen beiden Unternehmen sowie von erheblichen Kostensynergien auf ZEAL-Ebene durch die Änderung des Geschäftsmodells profitieren

    ZEAL Network SE ("ZEAL") hat heute die Angebotsunterlage für das freiwillige Übernahmeangebot (Tauschangebot) für Deutschlands größten gewerblichen Online-Lotterievermittler Lotto24 AG ("Lotto24") veröffentlicht. Die Veröffentlichung wurde von der Bundesanstalt für
    Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz gestattet

    Ab dem heutigen Tag können Aktionäre von Lotto24 das Übernahmeangebot annehmen, indem sie ZEAL ihre Aktien andienen. Für je 1,604 Aktien von Lotto24 erhalten die Lotto24-Aktionäre eine neue ZEAL-Aktie. Die Annahmefrist endet am 10. April 2019 um 24:00 Uhr (MEZ).

    ZEAL hat sich bereits circa 65% der Anteile und Stimmrechte an Lotto24 durch unwiderrufliche Andienungsverpflichtungen der größten Aktionäre des Unternehmens gesichert, namentlich der Günther Gruppe, Working Capital und Jens Schumann.

    Dr. Helmut Becker, CEO von ZEAL: "Die Wiedervereinigung von ZEAL und Lotto24 verläuft ganz nach Plan. Durch das Umwandeln von Tipp24 zu einem gewerblichen Spielevermittler und unserem Zusammenschluss mit Lotto24 wird eine starke Plattform für nachhaltiges, beschleunigtes Wachstum in Deutschland sowie im Ausland entstehen. Im Jahr 2018 hat Lotto24 den Anteil am deutschen Online-Lotteriemarkt auf 34% gesteigert. Zusammen werden wir auf dieser Ausgangsposition aufbauen und mit unserer kombinierten Größe und technologischen Leistungsfähigkeit unser gemeinsames Geschäft weiter ausbauen. Wir sind überzeugt, dass die Transaktion einen erheblichen Mehrwert für die Aktionäre beider Unternehmen, Kunden sowie die deutschen Bundesländer und gemeinnützige Organisationen schafft. Mit unserem Angebot laden wir die Aktionäre von Lotto24 ein, uns auf diesem spannenden Weg zu begleiten und Teil unserer gemeinsamen Erfolgsstory zu werden."

    Die Transaktion schafft bei Abschluss eine digitale Lotteriegruppe mit derzeit zusammen mehr als 5 Millionen Kunden weltweit, einem kombinierten Transaktionsvolumen von aktuell rund EUR 500 Millionen und einer breiten internationalen Präsenz. Die Transaktion erfolgt im Einklang mit der neuen strategischen Ausrichtung zur Risikominimierung des Geschäftsmodells und Fokussierung auf lokal lizenzierte Geschäfte. ZEAL beabsichtigt, das deutsche Zweitlotteriegeschäft nach Rückerwerb der Kontrolle über die Tochtergesellschaften myLotto24 und Tipp24 in ein gewerbliches Vermittlungsgeschäft umzuwandeln.

    Innerhalb der Annahmefrist können die Aktionäre von Lotto24 das Angebot annehmen und ihre Aktien andienen. Sind die Vollzugsbedingungen nach Ablauf der Annahmefrist erfüllt, läuft eine weitere Annahmefrist von zwei Wochen. M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, Hamburg, Deutschland, wird als Abwicklungsstelle für das Angebot fungieren.

    Die Angebotsunterlage wurde unter www.zeal-angebot.com veröffentlicht. Die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische Übersetzung sind ebenfalls bei der Abwicklungsstelle erhältlich.

    ENDE

    Medienkontakt:

    ZEAL Network
    Matt Drage
    Head of Corporate Communications
    Tel.: +44 (0)7976 872 861
    matt.drage@zeal-network.co.uk

    FTI Consulting
    Simon Brenner
    T: +49 (0)69 92037 104
    M: +49 (0)151 29803798
    simon.brenner@fticonsulting.com

    Ansprechpartner Investor Relations:
    ZEAL Network
    Frank Hoffmann
    Investor-Relations-Manager:
    +44 (0) 20 3739 7123
    frank.hoffmann@zeal-network.co.uk

    Wichtiger Hinweis

    Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Tausch noch eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von Wertpapieren der Lotto24 AG ("Lotto24") oder der ZEAL Network SE ("ZEAL") dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage enthalten, deren Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Wertpapieren von Lotto24 wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

    Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Insbesondere sollen die Angebotsunterlage oder eine Zusammenfassung oder Auszüge daraus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder, ohne dass dies einen Prospekt im Sinne der Prospektverordnung aufgrund eines öffentlichen Angebots in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum erfordern würde, der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum weder unmittelbar noch mittelbar vertrieben, verbreitet oder in Umlauf gebracht werden, wenn und soweit dies gegen anwendbare ausländische Bestimmungen verstößt oder von der Erteilung von Erlaubnissen oder der Einhaltung behördlicher Verfahren oder anderer gesetzlicher Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.

    Soweit in dieser Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Sie sind durch die Worte 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon ausgehen', 'planen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von ZEAL und der mit ZEAL gemeinsam handelnden Personen, zum Beispiel hinsichtlich der möglichen Folgen des Angebots für Lotto24 und die verbleibenden Aktionäre von Lotto24 oder zukünftiger Finanzergebnisse von Lotto24, zum Ausdruck. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche ZEAL und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich von ZEAL oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen abweichen können.

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    31.01.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: ZEAL Network SE
    5th Floor One New Change
    EC4M 9AF London
    Großbritannien
    Telefon: +44 (0)203 739-7000
    Fax: +44 (0)203 739-7099
    E-Mail: office@zeal-network.co.uk
    Internet: www.zeal-network.co.uk
    ISIN: GB00BHD66J44
    WKN: TPP024
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    771273 31.01.2019

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