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DEMIRE AG: Außerordentliche Hauptversammlung 2019 schafft Grundlage für flexibles Wachstum
DGAP-News: DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung |
DEMIRE AG: Außerordentliche Hauptversammlung 2019 schafft Grundlage für flexibles Wachstum
Zudem erteilten die Aktionäre eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen. Damit kann der Vorstand bis zum 10. Februar 2024 Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 325.000.000 begeben.
Als dritten Tagesordnungspunkt stimmten die Aktionäre der Aufhebung des Bedingten Kapitals 2018/II und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2019/I) zu. Damit wird das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 53.328.662 bedingt erhöht, durch die Ausgabe von bis zu 53.328.662 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen.
- Aktionäre stimmen allen drei Tagesordnungspunkten mit großen Mehrheiten zu
- Zustimmung zur Schaffung des Genehmigten Kapitals 2019/I und des Bedingten Kapitals 2019/I
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Ermächtigung zur Ausgabe von neuen Schuldverschreibungen
Zudem erteilten die Aktionäre eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen. Damit kann der Vorstand bis zum 10. Februar 2024 Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 325.000.000 begeben.
Als dritten Tagesordnungspunkt stimmten die Aktionäre der Aufhebung des Bedingten Kapitals 2018/II und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2019/I) zu. Damit wird das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 53.328.662 bedingt erhöht, durch die Ausgabe von bis zu 53.328.662 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen.
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