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    LOTTO24 AG: Gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Lotto24 AG zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Tauschangebot) der ZEAL Network SE


    12.02.2019 / 11:36



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    Gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Lotto24 AG zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Tauschangebot) der ZEAL Network SE



    - Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichen gemeinsame Stellungnahme



    - Zusammenarbeit mit ZEAL eröffnet Vorteile und Chancen



    - Empfehlung an die Aktionäre zur Annahme des Angebots



    (Hamburg, 12. Februar 2018) Vorstand und Aufsichtsrat der Lotto24 AG ("Lotto24") (Lotto24.de), Deutschlands führender Anbieter staatlicher Lotterien im Internet, haben heute gemäß § 27 Abs. 3 WpÜG eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum Übernahmeangebot (Tauschangebot) der ZEAL Network SE ("ZEAL") (Zeal-angebot.com) veröffentlicht.



    Beide Gremien halten die Art und Höhe der von ZEAL angebotenen Angebotsgegenleistung für angemessen im Sinne des § 31 Abs. 1 WpÜG und sind der Ansicht, dass die Zusammenarbeit zwischen Lotto24 und ZEAL Vorteile und Chancen für beide Unternehmen eröffnet. Vor diesem Hintergrund empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat allen Lotto24-Aktionären das Tauschangebot anzunehmen.



    Vorstand und Aufsichtsrat weisen jedoch darauf hin, dass sich bestimmte Aspekte auf den Wert beziehungsweise die Wertentwicklung der Lotto24-Aktien einerseits und der ZEAL-Aktien andererseits auswirken können und sich die Bewertung der Angemessenheit der Angebotsgegenleistung daher in einer Rückschau möglicherweise verändern kann. Zu diesen Aspekten zählen insbesondere:



    - zwischen Lotto24 und ZEAL abzuschließende Verträge, deren Konditionen noch zu vereinbaren sind,



    - eine mögliche, zusätzliche Belastung der ZEAL durch Umsatzsteuerzahlungen sowie



    - verschiedene Risiken in der Umsetzung der Zusammenarbeit.



    Sowohl die vorgenannten als auch andere potenziell wertbeeinflussende Aspekte werden in der gemeinsamen begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat näher erläutert.

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