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LOTTO24 AG: Gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Lotto24 AG zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Tauschangebot) der ZEAL Network SE
DGAP-News: LOTTO24 AG / Schlagwort(e): Stellungnahme Gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Lotto24 AG zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Tauschangebot) der ZEAL Network SE |
- Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichen gemeinsame Stellungnahme
- Zusammenarbeit mit ZEAL eröffnet Vorteile und Chancen
- Empfehlung an die Aktionäre zur Annahme des Angebots
(Hamburg, 12. Februar 2018) Vorstand und Aufsichtsrat der Lotto24 AG ("Lotto24") (Lotto24.de), Deutschlands führender Anbieter staatlicher Lotterien im Internet, haben heute gemäß § 27 Abs. 3 WpÜG eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum Übernahmeangebot (Tauschangebot) der ZEAL Network SE ("ZEAL") (Zeal-angebot.com) veröffentlicht.
Beide Gremien halten die Art und Höhe der von ZEAL angebotenen Angebotsgegenleistung für angemessen im Sinne des § 31 Abs. 1 WpÜG und sind der Ansicht, dass die Zusammenarbeit zwischen Lotto24 und ZEAL Vorteile und Chancen für beide Unternehmen eröffnet. Vor diesem Hintergrund empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat allen Lotto24-Aktionären das Tauschangebot anzunehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat weisen jedoch darauf hin, dass sich bestimmte Aspekte auf den Wert beziehungsweise die Wertentwicklung der Lotto24-Aktien einerseits und der ZEAL-Aktien andererseits auswirken können und sich die Bewertung der Angemessenheit der Angebotsgegenleistung daher in einer Rückschau möglicherweise verändern kann. Zu diesen Aspekten zählen insbesondere:
- zwischen Lotto24 und ZEAL abzuschließende Verträge, deren Konditionen noch zu vereinbaren sind,
- eine mögliche, zusätzliche Belastung der ZEAL durch Umsatzsteuerzahlungen sowie
- verschiedene Risiken in der Umsetzung der Zusammenarbeit.
Sowohl die vorgenannten als auch andere potenziell wertbeeinflussende Aspekte werden in der gemeinsamen begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat näher erläutert.