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     1460  0 Kommentare Reform des Urheberrechts: EU einigt sich auf Leistungsschutzrecht

    STRASSBURG (dpa-AFX) - Presseverlage in der EU sollen künftig gegenüber Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News deutlich gestärkt werden. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am Mittwoch in Straßburg vorläufig auf eine Reform des EU-Urheberrechts inklusive Leistungsschutzrecht, wie der Verhandlungsführer des Parlaments, Axel Voss (CDU), der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Portale sollen für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen.

    Die Einigung vom Mittwoch muss in den kommenden Wochen allerdings noch vom Parlament und den Staaten der Europäischen Union bestätigt werden. Weil die Debatte so aufgeladen ist, könnte die Reform hier noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.

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    Die Copyright-Reform war 2016 vom damaligen EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger vorgeschlagen worden und soll das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Monatelang gab es heftige Diskussionen.

    Neben der Einführung des Leistungsschutzrechts nimmt die Einigung vom Mittwoch in Artikel 13 auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht. Sie müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverletzungen auf ihren Seiten zu verhindern. Geschützte Werke müssten demnach lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen - oder dürften nicht hochgeladen werden. Kritiker warnen, dass die Plattformen dadurch gezwungen seien, Uploadfilter einzuführen.

    Dabei handelt es sich um eine Software, mit der Internet-Plattformen schon beim Hochladen überprüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Gegner bemängeln, Upload-Filter seien fehleranfällig und könnten - als Beifang - auch Inhalte wie Parodien oder Zitate blocken, die eigentlich legal sind. Dies sei letztlich Zensur. Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, sollen von Artikel 13 ausgenommen werden.

    Umstritten war auch das Leistungsschutzrecht. Befürworter argumentierten, dass Plattformen wie Google News derzeit gar kein Geld an die Verlage zahlen, obwohl sie große Mengen ihrer Nachrichten nutzten. Vor allem kleine Verlage und Nachrichtenseiten äußerten jedoch Bedenken, weil sie auf die Reichweite angewiesen sind.

    Die Einigung sieht nun vor, dass die Nachrichten-Suchmaschinen weiterhin Hyperlinks, einzelne Worte und kurze Textausschnitte anzeigen dürfen. Das Veröffentlichen von Überschriften oder ganzen Sätzen ist verboten./wim/DP/stk





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