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Deutsche Bank AG: BaFin ergänzt das Mandat des Sonderbeauftragten
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin hat am 15. Februar 2019 gegenüber der Deutsche Bank AG zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, die gruppenweiten Risikomanagementprozesse im Korrespondenzbankbereich der Deutsche Bank AG zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Die Anordnung ergeht auf Grundlage von § 51 Absatz 2 Satz 1 Geldwäschegesetz (GwG).
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Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (15.02.2019)