DGAP-WpÜG
Übernahmeangebot;
Zielgesellschaft: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft; Bieter: Shareholder Value Management AG
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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung
zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Bieter:
Shareholder Value Beteiligungen AG
mit Sitz in Frankfurt am Main
Neue Mainzer Str. 1, 60311 Frankfurt am Main
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
51069
Shareholder Value Management AG
mit Sitz in Frankfurt am Main
Neue Mainzer Str. 1, 60311 Frankfurt am Main
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
49135
Zielgesellschaft:
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
mit Sitz in Jena
Leutragraben 1, 07743 Jena
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 209419
ISIN: DE000A0EPUH1
WKN: A0EPUH
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach Gestattung
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgen
unter:
https://www.intershop-angebot.de
Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Informationen der Bieter:
Die Shareholder Value Beteiligungen AG und die Shareholder Value Management
AG, jeweils mit Sitz in Frankfurt am Main, haben am 15.02.2019 entschieden,
als Bietergemeinschaft den Aktionären der INTERSHOP Communications
Aktiengesellschaft mit Sitz in Jena im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots den Erwerb aller auf den Inhaber lautenden nennwertlosen
Stückaktien der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft (ISIN:
DE000A0EPUH1, WKN: A0EPUH) anzubieten. Die Bieter beabsichtigten,
vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen der Angebotsunterlage, den
Aktionären der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft eine
Gegenleistung von EUR 1,39 je auf den Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktie der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft anzubieten. Im
Übrigen wird das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot zu den in der
Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen
erfolgen.
Die Festlegung einer Mindestannahmeschwelle ist nicht beabsichtigt.
Die Bieter behalten sich ferner vor, in den endgültigen Bestimmungen und
Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte
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